48
Abhängigkeit von der ihn umgebenden Außenwelt der Sach
güter begründet sind, so sind auch die künstlichen Bedürfnisse
(„Kulturbedürfnisse") durch die gesellschaftliche Natur und die
unumgängliche Abhängigkeit von der gesellschaftlichen Gemein
schaft bestimmt: Art und Umfang der Bedürfnisse sind von
der natürlichen, wie auch insbesondere von der sozialen Ordnung
der Dinge so abhängig, daß auch der künftige Bedarf trotz
seiner Veränderlichkeit in jeder Wirtschaft als eine voraussehbare
Größe erscheint. Die künftigen Bedürfnisse spielen allerdings
erst dann eine Rolle, wenn die Fähigkeit entwickelt ist, ein
künftiges Bedürfnis eben so intensiv zu empfinden, wie ein
gegenwärtiges. Sobald das Wirtschaftsleben, die Kultur sich
so weit entwickelt hat, daß der Wirtschaftsbedarf übersehbar
ist, dann herrscht nicht mehr das Bedürfnis des Augenblicks,
sondern es wird die Gesamtheit der Bedürfnisse für das wirt
schaftliche Verhalten entscheidend. — Damit wird erst eine
Wirtschaft, d. h. „die geregelte Tätigkeit und Fürsorge des
Menschen zur nachhaltigen Beschaffung und zweckgemätzen Ver
wendung der zur Befriedigung seiner Bedürfnisse dienenden
Güter", ermöglicht. 9°) Denn diese wird nicht allein durch die
Erwerbstätigkeit, als Organisation der Güterbeschaffung be
stimmt, sondern sie erhält recht eigentlich ihren Begriff durch
die Organisation der Eüterverwendung. Eine planvolle Tätig
keit zur Befriedigung der Bedürfnisse besteht hiernach außer in
der Güterbeschaffung in der Verteilung des Einkommens, d. h.
der „Summe von Werten, welche im Laufe einer gewissen Zeit
in den Besitz einer physischen oder juristischen Person als Rein
ertrag ihrer Wirtschaft übergeht, also verbraucht werden kann,
ohne die Vermögenslage zu verschlechtern,"^) auf die Wirt
schaftsperioden. Sie ist mithin nicht nur Geldausgabe zur Be
friedigung gegenwärtigen Bedarfs, sondern ganz besonders auch
Verwendung des gegenwärtig nicht verbrauchten Vorrats an
Wirtschaftsmitteln zur Sicherstellung der Befriedigung zukünf
tiger Bedürfnisse: Ersparung. Die Wirtschaft hat mithin, um
0") Lexis, Allgemeine Volkswirtschaftslehre S. 2.
91 ) Conrad a. «. O. Bd. I S. 293.