Full text : Kapitalismus und Sozialismus

§  33.  34.  Wissenschaft  von  der  Volkswirthschaft.  47
Die  Beziehung  aber,  in  welcher  Volkswirthschaftslehre  und
Statistik  zu  einander  stehen,  ist  deshalb  eine  wechselseitige,  weil  alle
irgendwie  von  wirthschaftlichen  Verhältnissen  handelnde  Theile  dieser
sich  wieder  bei  Erklärung  des  Beobachteten  ans  jene  zu  stützen  haben.
§34.
Als  Erfahrungswissenschaft  ist  die  Volkswirthschaftslehre
rucksichtlich  ihrer  eigenen  Ausbildung  von  derjenigen  der
Volkswirthschaft  abhängig.  Dieselbe  begann  deshalb  verhältnißmäßig
  spät  in  vorbereitenden  Anfängen  zu  entstehen,  und
kann  zu  keiner  Zeit  als  völlig  abgeschlossen  erscheinen,  weil
stets  nur  die  Gesetze  der  Erscheinungen  erkennbar  sind,  welche
sich  bereits  vollständig  entwickelt  haben.
Eine  besondere,  vom  menschlichen  Wirthschaften  handelnde
Wissenschaft  konnte  nicht  entstehen,  bevor  jenes  gesellschaftlicher
geworden  war,  und  hat  sich  thatsächlich  erst  nach  .  der  volleren
Entwickelung  des  Völker-  und  Weltverkehrs  auszubilden  angefangen, ­
  welche  anfangs  de.r  neueren  Zeit  infolge  verschiedener
Vorgänge  und  namentlich  auch  des  Aufschwungs  eintrat,  den  der
überseeische  Handel  seit  Entdeckung  Amerikas  und  Auffindung
eines  Seeweges  nach  Ostindien  nahm.
Jene  Ansänge  bildeten  sich  an  der  Jnbetrachtnahme
praktischer  Specialfragen  und  regierungsseitiger  Aufgaben
heran,  was  nachher  daraus  hinführte,  die  ans  den  dabei
gewonnenen  Auffassungen  später  hervorgehende  Lehre  als  eine
staatswissenschaftliche  (politische),  als  einen  wirthschaftswissenschaftlichen
  Untertheil  der  Wissenschaft  vom  Staate,  der
Staats  wissen  sch  a  ft  (Politik),  ìmb  beziehentlich  als  den
staatswirthschaftlichenUntertheil  der  sogenannten  Ka  m  er  a  lw
  i  s  s  e  n  s  ch  a  f  t  aufzufassen.
Einerseits  Specialfragcn  in  Bezug  auf  auswärtigen  Handel,
Kolonien,  Geldumlauf,  Münz-  und  Zollwcscn  rc.,  andererseits
fiskalische*)  Interessen  und  das  damit  wenigstens  theilweise  zu-*)
  Fiscus,  Korb,  Geldkorb,  im  letzteren  Sinne  auch  für  fürstliche  Kasse  und
t  deren  Einkünfte,  im  Gegensatz  zu  aerarium,  Schatzkammer  des  Staats,  Staatskasse, ­
  gebraucht.
            
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