114
der Familie. Jeder Mann verbraucht durchschnittlich am Tage 67 g
Tabak. Eine andere Erholung, der sie alle großen Wert beilegen,
ist der Branntweingenuß morgens und abends. In der hier beschrie
benen Familie trinken die beiden Arbeiter täglich 0,14 1 Branntwein
im Hause und ebensoviel im Wirtshaus. Samstags gibt es außerdem
noch eine Extragabe Branntwein in der Werkstatt, an der der Meister
und seine drei Arbeiter teilnehmen. Die Frauen genießen weder Spiri
tuosen noch Narkotika. Es ist sehr selten, daß die Familie während
der Mahlzeit Branntwein, Bier oder gar Wein trinkt. Jedes Jalir
beteiligen sich die Männer an einem Scheibenschießen, das man als
die Hauptlustbarkeit der Gegend betrachten kann. Die vier Märkte,
die jedes Jahr in Solingen stattfinden, und einige Feste in den be
nachbarten Dörfern sind fast die einzige Erholung, an der alle
Familienglieder gemeinsam teilnehmen. Eine Mahlzeit im Wirts
haus, Tanz, seltener kleine theatralische Vorführungen, sind bei
dieser Gelegenheit die begehrtesten Vergnügungen. Viele Arbeiter
indessen bleiben auch diesen letzteren Vergnügungen fern, und man
kann sagen, daß die einzigen unerläßlichen Vergnügungen dieses
Landes der Tabak und der Branntwein sind, wenigstens für die
Männer; für die Frauen die Unterhaltung mit den Nachbarinnen.
Geschichte der Familie.
§ 12. Hauptphasen der Existenz. Vor ihrer ersten
Kommunion unterstützen die Kinder die Eltern kaum in ihren
Arbeiten , sondern widmen ihre ganze Zeit der Schule. Mit 13
oder 14 Jahren beginnen die Mädchen, ihre Mutter zu unter
stützen und helfen beim Transport der Gegenstände, die der Vater
bearbeitet. Zur selben Zeit treten die Söhne als Lehrjungen in
irgendeinen Zweig der lokalen Industrie ein. In den Familien der
Klasse der „Fertigarbeiter“ ergreift höchstens ein Sohn den Beruf
des Vaters. Die Brüder entgehen so der Notwendigkeit, sich eines
Tages Konkurrenz machen zu müssen. In dieser Hinsicht bietet die
hier beschriebene Familie eine ganz seltene Ausnahme unter den
zu dieser Klasse gehörigen Arbeitern Solingens. Nach 3 oder
4 Jahren Lehrzeit macht der junge Arbeiter seine Gesellenprüfung
und arbeitet als solcher 1 oder 2 Jahre bei seinem ersten Meister
oder bei einem anderen, der ihm schon einen festen Lohn zahlt.
So kommt er ins militärpflichtige Alter; dieser Dienst dauert durch-