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es vom Staate bezahlt würde. Das Lehngut wird vom König einem
Manne gewährt, der sich große Verdienste um den Staat erworben
hat. Es ist vererblich im Mannesstamm nach den Grundsätzen der
Primogenitur, so lange ein Erbe existiert. Wenn die männliche
Nachkommenschaft ausstirbt, fällt das Lehngut an die Krone zurück,
aber es kann ihr nicht endgültig einverleibt werden. Es muß von
neuem einem tüchtigen Staatsdiener mit oder ohne Adel zugeteilt
werden. Für die Domänen in Hannover, wo sie „Kittergut“ heißen,
gilt dies besonders. Anderswo können sie verkauft werden, unter
der Bedingung, daß der Erwerber die ihm auferlegten Pflichten er
füllt; aber auf keinen Fall dürfen sie zerstückelt werden. Wie in
Dänemark und Schweden bewirtschaften die Besitzer ihre Güter,
sei es durch ihre Dienstboten oder durch Pächter, Bauern oder Häus-
linge. Sie leben in gutem Einvernehmen mit der Mehrzahl der
ländlichen Bevölkerung, über die sie oft Patronage ausüben, und
die zum größten Teil ganz unabhängig ist. Fast immer betrachtet
die Bevölkerung in nationalen Fragen diese Großgrundbesitzer als
ihre natürlichen Vertreter. Der Adel, den die Grundeigentümer
bilden, ist mit oder ohne Titel, in der Meinung des Volkes die wahre
obere Klasse der sächsischen Ebene, weil ihr Einfluß sich nicht
gründet auf beneidete Privilegien, sondern auf harte Pflichten. Er
versammelt sich periodisch in den verschiedenen territorialen Be
zirken, um in den Mitgliedern das Gefühl dieser Pflichten zu er
wecken und den weniger wohlhabenden Familien ihre Ausübung zu
erleichtern. So vereinigen sich z. B. in Lüneburg die Vertreter des
Adels in Celle, der alten Hauptstadt der Provinz, unter dem Vorsitz
eines erwählten Marschalls. Die Versammlung ernennt eine besondere
Kommission, die die alten Stiftungen der Korporation zu verwalten
und neue Legate entgegenzunehmen hat. Ihre Hauptaufgabe be
steht darin, die Einkünfte aus diesem Eigentum zu verteilen, be
sonders arme Töchter zu dotieren und zur Equipierung junger
Offiziere beizusteuern.
In der sächsischen Ebene, wie in den früher beschriebenen
Gegenden, beruhen diese trefflichen Gewohnheiten auf dem Gehorsam
gegenüber den Vorschriften des göttlichen Gebots („eternel decaloque“);
aber sie erhalten sich im reinen Zustande nur unter dem wohltätigen
Einfluß des regelmäßigen Kultus. Die religiösen Zwistigkeiten des
16. und 17. Jahrhunderts haben zahlreiche Spuren in dieser Gegend
zurückgelassen. In vielen Gegenden der Ebene und des angrenzenden
Hügellandes wetteifern die Katholiken und Lutheraner neben