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Ebene und die Gebirge, die sie nach Süden begrenzen, haben die
Stammfamilie bewahrt, d. h. eine der grundlegenden Institutionen
der sächsischen und skandinavischen Stämme. Die Familien dieser
Gegenden bewahren ihre alte gewohnte Fruchtbarkeit: sie haben
also immer Sorge zu tragen für die Ausstattung der Nachkommen,
die nicht ehelos am väterlichen Herde bleiben. Das ist ihre Haupt
aufgabe; und sie erfüllen sie durch das Mittel der Auswanderung,
das seit den ersten Jahrhunderten der Geschichte alle Stammfamilien
des Nordens anwenden.
In den oben bezeichneten Gegenden ist die Auswanderung über
all in den ländlichen Distrikten auf festen Grundsätzen aufgebaut;
sie gewinnt den Charakter einer nationalen Institution. Die Nach
kommen der Stammhäuser, die keine neuen Betriebe gründen und
auf dem vollständig besetzten Gebiete keine Arbeit finden können,
haben die einzige Lösung gefunden, die das Gleichgewicht in der
sozialen Organisation aufrecht erhalten kann. Anstatt die Schwierig
keit mit ungenügenden Mitteln zu bekämpfen und den Boden in
Parzellen zu teilen, was bald den Familien nur gleiches Elend
bringen würde, haben die Bauern dieser Gegenden, Pächter und
Eigentümer, aus eigener Initiative ein Auswanderungs - System
organisiert, das den Bevölkerungsüberschuß regelmäßig nach Nord
amerika ableitet.
Wenn die Zeit der Auswanderung für eine Stammfamilie ge
kommen ist, machen sich die Familienglieder, die nicht im Lande
Beschäftigung finden können, daran, mit Hilfe des Anerben, der den
väterlichen Hof bekommen hat, die nötigen Mittel bereitzustellen.
Andererseits erhalten sie vorher von ihren Eltern oder von Lands
leuten, die früher ausgewandert sind, Unterweisungen, die ihnen bei
ihrem Unternehmen nützlich sein können; dann werden sie von
Schiffen, die speziell für solchen Transport zu billigem Preis zur
Verfügung gestellt sind, zu dem ihrem Bestimmungsort zunächst
gelegenen amerikanischen Hafen geführt. Dort finden sie noch Rat
und Unterstützung, sei es, daß sie sich sofort in das Land begeben
wollen, in dem sie sich endgültig niederlassen wollen, sei es, daß
sie vorher noch ihre Mittel durch Annahme einer Stellung ergänzen
müssen als Arbeiter oder Dienstboten an der Seeküste, wo Handarbeit
immer gut bezahlt wird.
In den in § 17 bezeichneten ländlichen Gegenden sind diese
Gewohnheiten seit 1400 Jahren in die Sitten der Bevölkerung ein
gedrungen. Sie sind eng verknüpft mit dem ungeteilten Übergang