Full text : Frédéric Le Play in seiner Bedeutung für die Entwicklung der sozialwissenschaftlichen Methode

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zu  erweitern  und  die  Einflüsse  seiner  Erziehung  abzustreifen,  teils
durch  erneute  Beobachtung,  teils  durch  verschärfte  Kontrolle  der
verdächtigen  Schlüsse;  doch  ist  ihm  das  nur  unvollkommen  gelungen. ­

Die  reformatorische  Absicht  Le  Play’s  war  ein  wesentliches ­
  Hindernis  für  die  Objektivität  seiner  Erkenntnis.  Sie  ist  ja
doch  der  Endzweck  seiner  Untersuchungen.  Sie  zeigt  sich  in  dem
oft  erwähnten  Gelübde  des  Jahres  1830,  in  seinen  Veröffentlichungen
und  Gründungen,  wie  in  seinen  Gesetzes-Vorschlägen.  Dabei  war
von  besonderer  Bedeutung,  daß  Le  Play  bestimmte  gesetzliche  Einrichtungen ­
  Frankreichs,  die  aus  der  Zeit  der  .Revolution  und  der
ersten  Kaiserzeit  herrührten,  so  z.  B.  die  gleiche  Erbteilung,  von
vornherein  für  verfehlt  ansah  und  ihr  verderbliche  soziale  W  irkungen
zuschrieb,  die  sich  auch  anders  erklären  lassen.  Er  sah  in  der
gleichen  Erbteilung  ein  falsches  Prinzip,  das  er  durch  ein  anderes
ersetzen  wollte,  und  es  genügte  ihm  deshalb  nicht,  im  Rahmen  des
anerkannten  Prinzips  die  bessernde  Hand  anzulegen.  Aus  seiner
reformatorischen  Absicht  in  Verbindung  mit  seiner  rückwärts  gerichteten ­
  Weltanschauung  entstehen  so  Reformvorschläge,  die  man
als  „reaktionär“  bezeichnen  kann,  ohne  damit  einen  Vorwurf  auszusprechen ­
  .
Vernunft  und  Sittengesetz  als  oberster  Maßstab  für  die
Beurteilung  sozialer  Zustände.  Wir  sagten,  daß  die  Weltanschauung ­
  Le  Play’s,  welche  teils  aus  den  Grundsätzen  seiner
Erziehung,  teils  aus  eigener  Beobachtung  erwachsen  war,  für  ihn
den  Charakter  eines  Dogmas  erlangte  und  hierdurch  die  Objektivität
seiner  Erkenntnis  beeinträchtigte.  In  diesem  Zusammenhänge  muß
noch  auf  die  Bedeutung  hingewiesen  werden,  die  Le  Play  für  die
„Vernunft“  und  das  „Sittengesetz“  in  Anspruch  nahm  zur  Bewertung ­
  sozialer  Verhältnisse.  Hier  ist  nochmals  zu  verweisen  auf
jenen  schon  zitierten  Ausspruch:
Als  ich  mir  vornahm,  die  Sozialwissenschaft  auf  der  Praxis  der  nach  allgemeiner ­
  Ansicht  am  höchsten  stehenden  Völker  aufzubauen,  schloß  ich  mich
nicht  an  die  traurigen  Doktrinen  an,  die  die  Gerechtigkeit  dem  Erfolg  oder
die  Vernunft  der  Gewalt  unterordnen.  Ich  verwarf  im  Gegenteil  a  priori  jeden
Schluß,  der  nicht  mit  den  Vorschriften  der  Vernunft  und  des  Sittengesetzes ­
  übereinstimmte').
Aber  diese  Norm  ist  leichter  aufgestellt  als  angewendet.  Wer
hat  das  Sittengesetz  zu  interpretieren?  Wessen  Vernunft  ist  berufen,

J )  Ref.  soc.  I,  90.
            
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