Doppelte Buchhaltung.
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(Bewertung in den Gebühren: Frachtlohn, Rollgeld und
ähnliches) und y) nutzbare Rechte, d. h. zeitweilige Über
lassung von tauschfähigen Gütern zum Gebrauch an andere
(bewertet im Miet- oder Lagergeld, im Zins oder Diskont
usf.). (Vgl. S.65f.)
Jeder Tausch umfaßt ein Empfangen und ein Geben. Die
empfangenen Werte, Güter oder Leistungen werden gewohnheits
mäßig links, die gegebenen Werte, Güter oder Leistungen werden
a uf dem betreffenden Konto rechts eingestellt (S. 41). Gegebene
Leistungen stellen sich buchhalterisch als Wertzugänge oder Ge
winne, empfangene Leistungen als Wertabgänge oder Verluste
lies eigenen Kapitals dar (S. 65 ff.).
b) In dieser Auffassung der Geschäftsfälle als Tauschakte
wurzelt eine andere, die „Idee der Äquivalente“ (nach Gold-
Schmidt, System des Handelsrechts, 4. Aufl. S. 108). Im Geschäfts
betriebe muß für jeden Gegenstand, der in einem Geschäft ein-
°d er ausgeht, ein Gegenwert gegeben oder empfangen werden.
Jeder Vermögenserwerb setzt eine Gegenleistung voraus.
Vermögen wird mit eigenen oder fremden Mitteln erworben. Ist
die Leistung gleich der Gegenleistung und setzt man die erworbenen
Vermögensteile, die Leistung auf die linke Seite eines Kontos, so
müssen die Mittel der Erwerbung, die Gegenleistungen, auf die
fechte Seite eines anderen Kontos gestellt werden (vgl. S. 20, 41).
Die Verminderung des Vermögens und der Mittel müssen auf
der entgegengesetzten Seite der betreffenden Konten verrechnet
Werden.
Die Leistung ist gleich der Gegenleistung. Dieses statische
Gleichgewicht kann nur auf den Zahlenausdruck eines Buchungs-
Vor ganges bezogen werden. Der Geldbetrag der Sollbuchung muß
dem Geldbeträge der Habenbuchung desselben Vorganges gleich
sein. Das Gesetz der Gleichheit von Leistung und Gegenleistung
bezieht sich nicht auf den Wert der Leistungen. Wenn ein Kauf
mann Waren verkauft, so soll regelmäßig der Wert der Gegen
leistung größer sein als der Wert der Leistung: Wert der Leistung
zuzüglich Gewinn = Wert der Gegenleistung. Bei einem Kredit
verkauf von Waren unter oder über dem zeitigen Marktpreis ist
der Wert der Leistung bei Hingabe der Ware größer oder kleiner
dis der Wert der späteren Gegenleistung, die im Zeitpunkt des