416 Einundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.
handelt sich um ganz allgemeine Einwirkungen, um eine der
Teilerscheinungen, welche der Übergang zum Zeitalter des In⸗
dividualismus zeitigt; die Personen werden an sich mehr in—
dividualisiert und darum auch individuellerer, realistischerer Be—
handlung anderer Personen fähig: nicht zufällig läuft der ganzen
Bewegung das Aufkommen der Fähigkeit, Porträts — und an
erster Stelle Fürstenporträts — zu zeichnen, parallel.
Im 16. Jahrhundert aber, in den Zeiten, in denen ein
neuer, individualistischer Charakter des Seelenlebens zum ersten
Male vollendet und bezaubernd hervortritt, ist die Einwirkung
auf eine Nuancierung und maßvollere Durchbildung der staats—
männischen Tätigkeit ganz augenscheinlich und darum auch
schon häufig geschildert worden. Die Fürsten, noch immer der
Regel nach allein die wesentlichen Träger staatsmännischer Ge—
schäfte, erhalten im hohen Grade schon einen persönlichen
politischen Ausdruck: die frommen biderben Typen des 15. Jahr⸗
hunderts und auch noch der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts
sterben ab und aus: von nun ab gibt es gebildete Fürsten neben
ungebildeten, hervorragend sittenreine neben ausgesprochen und
trotzig sittenlosen, und an sich schon feiner abschattierte Eigen—
schaften wie Bigotterie und virtuos-bewußte Verschlagenheit
reten in tausend Nuancen auf.
War es da nicht klar, daß diese seelische Wandlung die
Entwicklung eines Nationalstaates schädigen würde, wie diese
anderseits schon durch die Nachwirkung des universalstaatlichen
Gedankens in Frage gestellt war? Ja in Verbindung mit den
gleichzeitigen Vorgängen in der Entwicklung der christlichen
Frömmigkeit hob der emporkeimende Individualismus den
Nationalstaat schon so gut wie auf. Oder wie anders läßt
sich die Wirkung jener itio in partes nach konfessionellen
Rücksichten bezeichnen, welche die natürliche Folge der Refor—
mation innerhalb der Reichsverfassung war?
So trat die alte Einheit zurück, die Gegensätze der Terri—
torien beherrschten das Feld um so mehr, als die städtische Selb—
ständigkeit des 13. bis 15. Jahrhunderts von den Fürsten zum
größten Teile überwunden worden war, und da diese Territorien