fullscreen : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Zweiter  Teil.  Landet.  II.  Der  Lande!  im  allgemeinen.

setzen  liegenden  Ideen  den  deutschen  Kaufmann  hindern  werden,  in  der  Weise,  wie  er
es  gern  möchte,  teilzunehmen  an  der  Lösung  der  großen  Aufgaben,  welche  der  deutschen
Nation  gestellt  sind.
Ich  benutze  diese  Gelegenheit,  um  etwas  zu  wiederholen,  was  in  unseren  Beratungen ­
  schon  oft  betont  ist,  und  was,  weil  es  wirklich  unsere  wahre  Gesinnung  ist,
nochmals  wieder  gesagt  werden  möge.  Mit  nichten  steht  der  Landelsstand  in  irgend
einer  Weise  dem  landwirtschaftlichen  Gewerbe  feindlich  gegenüber;  im  Gegenteil,  wir
haben  das  innigste  Interesse,  nicht  nur,  weil  es  unsere  Mitbürger  sind,  sondern  das
innigste,  uns  selbst  fühlbare,  wirtschaftliche  Interesse  daran,  daß  die  Landwirtschaft  gedeihe ­
  und  blühe.  Lier,  bei  uns,  wird  es  niemand  tadeln,  sondern  befürworten,  wenn
die  Landesregierungen  in  Deutschland  ernstlich  bestrebt  sind,  dem  landwirtschaftlichen
Betrieb  aufzuhelfen.  Wenn  hierfür  Staatsmittel  in  erheblichem  Maße  zur  Verbesserung
der  landwirtschaftlichen  Methoden,  zur  Verbesserung  der  Verbindungswege,  zu  Meliorationen, ­
  zur  Verbesserung  der  landwirtschaftlichen  LInterrichtsanstalten  und  ähnlichen
Dingen  verwandt  werden,  dann  werden  wir  wahrhaftig  nicht  scheel  dazu  sehen,  sondern
das  ganz  in  der  Ordnung  finden.  Aber  dagegen  müssen  wir  uns  immer  und  immer
wieder  verwahren,  daß  Lande!,  Industrie  und  das  landwirtschaftliche  Gewerbe  feindliche
Brüder  seien.  Nein!  wir  sind  durchaus  Früchte  desselben  Stammes;  wir  wissen  sehr
gut,  daß,  wenn  der  eine  Zweig  verdorrt,  die  anderen  auch  darunter  mitleiden.

8.  Zeit-  und  Streitfragen.
Von  Exzellenz  Möller.
Lrz.  Möller,  Rede,  gehalten  am  <*.  IlTat  1903  in  der  Handelskammer  zu  Magdeburg.  In:
lhandel  und  Gewerbe.  Zeitschrift  für  die  zur  Vertretung  von  Handel  und  Gewerbe  gesetzlich  berufenen ­
  Körperschaften,  Herausgegeben  von  Soetbeer.  ;o.  Jahrgang.  Berlin,  Karl  Heymann.
IA05.  S.  507—508.
Ich  halte  es  iticht  nur  für  ineine  Pflicht,  in  einem  Zeitalter  gesteigerten  Verkehrs
die  Landelskammern  aller  bedeutenderen  Bezirke  tunlichst  kennen  zu  lernen,  sondern
es  ist  mir,  der  ich  als  Ihr  früherer  Standesgenosse  in  dieses  Amt  berufen  worden  bin,
auch  eine  besondere  Freude,  Sie  zu  begrüßen,  und  ich  erkenne  es  als  meine  Pflicht
an,  Ihnen  zu  beweisen,  daß  auch  Kaufleute  derartige  Ämter  wohl  bekleiden  können.  .  .  .
Die  Kämpfe  der  materiellen  Interessen  zwingen  uns,  jetzt  daran  zu  denken,  daß
auch  weitere  kaufmännische  gebildete  Kreise  sich  dazu  entschließen,  ins  öffentliche
Leben  einzutreten.  Das  ist  nicht  leicht;  es  gehört  nicht  bloß  guter  Wille  dazu,  auf
einem  solchen  Gebiete  wirksam  zu  sein,  sondern  eine  Summe  von  volkswirtschaftlichen
und  sonstigen  Kenntnissen,  die  man  sich  erst  durch  ein  eifriges  Sttidium  erwerben  kann.
Ich  habe  schon  an  anderen  Orten  zum  Ausdruck  gebracht,  daß  ich  hoffe  und  wünsche,
daß  es  sich  die  jüngeren  Söhne  wohlhabender  Familien  zur  Pflicht  machen,  sich  eine
andere  Bildung  in  öffentlichen  Angelegenheiten  anzueignen,  als  es  dem  hart  arbeitenden
Manne  möglich  ist,  wie  es  sich  auch  in  England  die  jüngeren  Söhne  wohlhabender
Familien  zur  Ehre  anrechnen,  vorwiegend  im  öffentlichen  Leben  zu  arbeiten.  Dabei
möchte  ich  nicht  vermissen,  daß  die  jungen  Leute  auch  im  praktischen  Leben  stehen.  Nur
wer  im  eigenen  Leben,  im  eigenen  Berufe,  den  Wert  der  Arbeit  erfahren  hat,  hat
wirkliche  volle  Kenntnis  dessen,  was  uns  not  tut.
Daher  bin  ich  auch  nur  in  beschränkter  Weise  Freund  der  kaufmännischen
Lochschulen  gewesen,  und  ich  möchte  auch  nicht,  daß  kaufmännische  Lochschulen  unter
            
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