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der Zahl der Lehrlinge auferlegt werden sollen, — Das Re-
zultat der Untersuchung war das Gesetz 7. Georg I.stat. 1, c. 7
von 1720. Schon vorher war durch 10. Anna €. 19, LXVI bis
LXIX (1711) auf importirte gedruckte Leinwand, sowie auf
Seide, Calico und Leinwand, die in England gedruckt oder
gefärbt wurden, eine Steuer gelegt, von der jedoch die ganz
einfarbigen und die Stoffe, die der Hauptsache nach aus bei-
gemischter Wolle bestanden, ausgenommen waren. Nunmehr
wurde verfügt, dass vom 25. December 1722 ab der Gebrauch
gedruckter Calicos, als Kleidungs-, Möbel- oder Bettzeugstoff
bei Strafe in Grossbrisannien absolut verboten sei. Auch
das Verkaufen solcher Stoffe wurde mit Strafe bedroht, Nur
der Export war gestattet. Auch ganz blau gefärbte Calicos
waren erlaubt und wenn auch unter Calico die mit Baum-
wolle gemischten Stoffe einbegriffen wurden, so waren doch ge-
wisse Gewebe (Muslins, Neckcloths und Fustians) ausdrücklich
befreit. Ganz naiv bezeichnete das Gesetz in den Eingangs-
worten selbst die Beförderung der Tuch- und Seidenmanufactur
als seinen Zweck — als wenn die Calicodruckerei nicht auch
zine Industrie gewesen wäre *).
Die Verhältnisse der Industrie aber waren bereits so
complieirt, dass bald Streit entstand, ob gewisse Stoffe unter
das Verbot fielen oder nicht. In Manchester wurde Barchent
(Fustian) gemacht, der aus Baumwolle von englischen Colonien
und aus irischer und englischer Leinwand gemischt war. Das
Calicoverbot wurde auch auf diese Barchente angewendet *).
bei deren Fabrikation Tausende Arbeit fanden. Das Parlaments-
smmittee trat auf die Seite der Barchentindustrie (1736),
Schutz der Textilindustrie.
1) „Whereas it is most evident, that the wearing and using of printed,
painted, stained and dyed calicoes in Apparel, Householdstuff, Furniture
and otherwise does manifestly tend to the great Detriment of the Woollen
and Silk Manufactures of this kingdom and to the excessive increase of
the Poor, and if not effectually prevented, may be the utter Ruin and De.
struction of the said Manufactures and of many thausands of your Ma-
jesty’s Subjects and their families, whose Livelikhoods do intirely depend
thereon etc...“
2 Journals Vol. 22 S. 551, 565.