Full text : Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

-  -  V  V 4 -“;

60  Sind  die  Absetzungen  nach  dem  Jahresanfangswerte  usw.?
tung  gerecht  würde.  Auch  das  wäre  aber  nur  durchführbar,
wenn  die  Aenderungen  des  Geldwerts  während  des  Jahres  nicht
gar  zu  plotzkch  und  unregelmäßig  gewesen,  nicht  in  gar  zu
Zwischenräumen  eingetreten  sind,  sich  vielmehr  noch
mnigermaßen  längere  Jahresabschnitte  mit  leidlich  stabilem
Geldwerte  unterscheiden  lassen.  Auch  diese  Voraussetzung  war
^"kgstens  bis  vor  kurzem  nicht  gegeben  und  ist  auch  für  die
n °*  keineswegs  sichergestellt,  namentlich  nicht,  wenn
e °i ?t ^ to ,! 9Un , 9en  unb  Preissteigerungen,  wenn  nötig,
gewaltsam,  Einhalt  geboten  wird.')  Wäre  sie  es  aber  selbst
n0db  < tC .  3 E tocite  hinzukommen,  daß  sich  die  Stärke
der  Benutzung  und  infolgedessen  der  Abnutzung  einigermaßen
gleichmäßig  auf  die  Zeitabschnitte  verteilte.  Das  wird  ^in
vielen  Fallen  zutreffen,  in  vielen  aber  auch  nicht.  Jedenfalls
kann  man  al  diesen  Veränderungen  des  Geldwerts  und  der
starke  der  Abnutzung  innerhalb  des  Jahres  bei  einer  Einkoinmensteuerveranlagung
  aus  steuertechnischen  Gründen  nickt
nachgehen.  J
Aber  auch  grundsätzliche  Erwägungen  lassen  sich  —  und
insofern  muß  ich  das  a.  a.  O.  Gesagte  einschränken  —  gegen
,-L-? UgrUnbe  e9Un9  eines  mittleren  Iahreswerts  oder  eines
Schätzungswerts  geltend  machen.  Wohl  ist  es  richtig,  daß
,lch  der  Wertverzehr  durch  Abnutzung  nach  dem  Werte  in
,edem  Augenblicke  der  Benutzung  richtet.  Aber  die  Einkoinmensteuer,
  mag_  sie  nun  auf  dem  Standpunkte  der  Schanzfchen
  Rernvermogenszugangstheorie  oder  auf  dem  der  Quellentheorre
  stehen,  geht  nur  den  Jahresergebnissen  der
eir^elnen  Zweige  der  Wirtschaft  des  Steuerpflichtigen  nach,
nicht  den  einzelnen  Vorgängen  innerhalb  dieser  Wirtschaftszweige. ­
  Sie  fragt  daher  grundsätzlich  nicht  danach,  in  welchem
Zeit  punkte  des  für  die  Besteuerung  maßgebenden  Zeit»
ra L m -£  ei ü: e  Einnahme  erzielt  oder  eine  Aufwendung  qennrcht
  ist.  Gerade  deshalb  bereitet  die  Einkommensteuer,  wie
ich  in  lungster  Zeit  in  meinen  Aufsätzen  in  Nr.  9  Jahrg  2  von
und  Wirtschaft",  in  Nr.  50  des  „Wiederaufbau"  und
I'l  0/^0  2ahrg.  6  der  „Mitteilungen  der  Steuerstelle  des
Reichsverbandes  der  deutschen  Industrie"  näher  dargelegt
habe,  der  Anpassung  an  eine  schwankende  Währung  stärkere
ylndernisse  als  irgend  eine  andere  Steuer.  Es  würde  eine
Durchbrechung  des  ganzen  Systems  der  Einkommensteuer  be-„
  i  'flusch  gegenüber  dem  Gastwirtsgewerbe,  in  den  Sommerund
  Winterfrischen  und  Badern,  das  durch  seine  Preise  zum
?  Een  Teck  an  der  Verschleppung  deutschen  Geldes  in  das  Aus-1
 la *l b  f ^ rc &  dw  massenhaften  Auslandsreisen  die  Schuld  trägt
und  sich  ,etzt  anzuschicken  scheint,  aus  der  behördlichen  Erschwerung ­
  der  Auslandsreisen  durch  weitere  Preisstei^runqen
Vorteil  zum  Schaden  des  Mittelstandes  zu  ziehen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.