Full text: Die Absetzungen für Abnutzung nach dem Einkommensteuergesetz

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k :tung der Absetzungen für Abnutzung. 39 
bringen darf, den das Produkt später ein« 
sondern denjenigen, den es eben als Pro- 
4 msprozesses, d. i. bei dessen Beendigung hat. 
r | i, er Wert der Produktionsmittel vor Be- 
'-ionsprozesses erfahren hat, haben mit den 
ebenso wenig zu tun, wie Wertändernngen, 
^ dukte nach Beendigung des Produktions- 
, mit dem Rohertrag des Produktionspro- 
t einzelnen Vorgänge der Herstellung eines 
s gilt, gilt sinngemäß auch von der Er- 
baren Einkommens eines einzelnen Jahres, 
"euergesetz betrachtet die Erzielung von Ern- 
einzelnen Kalender- oder Geschäftsjahr als 
t, in sich und gegen Vergangenheit und Zu- 
eu Wirtschaftsprozeß und besteuert nur das 
bgeschlossenen, selbständigen Prozesses. Des- 
td) grundsätzlich den Abzug von Verlusten 
>n dem Einkommen späterer Jahre ab und 
^^wußtermaßen eine Ausnahme nur in 8 59 
^ung des Geldentwertungsgesetzes. Em den 
Minuseinkommens des Vorjahrs vom Ein 
üben Jahres zulassender Zusatz zu § 13 war 
Vovelle vom 24. März 1921 im Ausschüsse 
rde aber int Plenum des Reichstags wieder 
der Abgeordnete Keil ihn mit Recht als 
-lichen Einbruch in das ganze System der 
bezeichnet hatte (Sten.-Ber. S. 3265 B). 
agt grundsätzlich nur: Welche Einkünfte sind 
maßgebenden Jahre erzielt, und welche ab- 
: lenbungen sind in diesem Jahre gemacht. 
steuerpflichtige Gegenstände, die vor Be 
es angeschafft oder hergestellt hat, in diesem 
ung von Einkünften widmet, so widmet er 
3», enstände, aber nicht die Geldsummen, die 
für Erlangung der Gegenstände verausgabt 
behufs Ermittlung, um wieviel die Einkünfte 
rielung aufgewendeten wirtschaftlichen Guter 
: Gegenstände in Geld in Ansatz gebracht wer- 
it kann folgerichtig nur derjenige Geldbetrag 
ht werden, den sie zur Zeit ihrer Berwen- 
nmenserzielung in dem maßgebenden 
derjenige, den sie früher einmal dargestellt 
ückgehen auf den vor Beginn des maßgeben- 
, «wendeten Anschaffungs- oder Herstellungs- 
tnden gewesenen Anschaffungs- oder Herfiel- 
nur dann folgerichtig, wenn auch bezüglich der
	        
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