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vor Eröffnung der Gießerei hatte Kustermann den Kohlenhandel
betrieben; seit einigen Jahren wird außer den verschiedenen
Sorten von Kohlen, Koks, Briketts, Torf, Holzkohlen
auch Brennholz geführt, und wurde zu diesem Zwecke eine
elektrisch betriebene Spalterei eingerichtet.
Im Jahre 1872 hatte dann Kustermann die industrielle
Tätigkeit begonnen. Eine mechanische Werkstätte mit einer
6 PS Dampfmaschine wurde errichtet. Aber schon 1877 erfolgte
der Bau einer Eisengießerei und großen Werkstätte
für Holz- und Eisenbearbeitung, sowie eine Gießerei zur Erzeugung
von schmiedbarem Guß, ausgestattet mit einer 80 PS-Dampfm
aschine.
Heute arbeitet die Fabrik mit 2 Dampfmaschinen von
ca. 400 PS, etwa 420 Hilfsmaschinen und Aufzügen, 6 Kupolöfen,
6 Trockenöfen, 10 Schmelz- und Glühöfen. Das Etablissement
ist durch ein Industriegeleise direkt mit dem Ostbahnhof
verbunden, und sind außer den etwa 4000 m langen
Rangiergeleisen noch Rollbahnen mit ca. 4500 m Gesamtlänge,
mit ca. 50 Drehscheiben und etwa 100 Rollwagen vorhanden.
Die Erzeugnisse der Gießereien umfassen alle Arten
von Bau-, Handels- und Maschinenguß, schmiedbarem Eisenguß
sowie Kunstguß in Eisen, Bronze und Zink; speziell werden
auch Kandelaber und Stalleinrichtungen angefertigt. Das
Eisenkonstruktionswerk befaßt sich mit Arbeiten für Eisenhochund
Brückenbau, Bau- und Kunstschlosserei und allgemeinen
Maschinenbau.
In dem Fabrikbetrieb 1 sind nahezu 600 Arbeiter tätig, unter
denen sich etwa 35 Lehrlinge befinden. Bei den Tagelöhnern,
d. h. den einfachen Eisenarbeitern kommt nur der ortsübliche
Tagelohn mit durchschnittlich 4.30 Mark zur Verrechnung.
Bei den gewerblichen Arbeitern, den Gießern, Schlossern,
Schmieden, Zimmerleuten, Schreinern und Anstreichern
herrscht Akkordlohn. Der Stundenlohn dieser „Professionisten“
schwankt zwischen 45 und 65 Pfennig. Die meisten Arbeiter
gehören dem deutschen Metallarbeiterverband an, der Rest
verteilt sich auf die einzelnen Berufsgewerkschaften. Auch diese
Firma erkundigt sich nicht darnach und bezieht ihre Arbeiter
ebenfalls durch Vermittlung des Arbeitsnachweises des Ver