fullscreen: Die Volkswirthschaftslehre

90 Buch 2. Kap. 1. Produktionsmittel. 
Die Oberfläche der Grund und Boden gebenden Erdkruste 
scheidet sich in Meeresgrund und Land. Ihrer Contnrform 
nach sind die Länder entweder Continente oder Inseln, und er 
scheinen ferner entweder als ungegliedert, geschlossen, oder als 
gegliedert, je nachdem die Küsten mehr gleichmäßig verlaufen oder 
vermöge verschiedenartiger Ein- und Ausbiegungen, durch größere 
Meerbusen iinb kleinere Buchten, Halbinseln, Landzungen und 
Landspitzen abgelenkt, in beträchtlich ein- und ausspringenden 
Winkeln abwechselnd ganz verschiedene Richtungen verfolgen. Der 
Oberflächengestaltuug oder Reliefbildung nach erscheint das Land 
dagegen, je nachdem seine mittlere Höhe eine bedeutende oder 
geringe ist, als Hochland oder als Tiefland, iinb je nach Gleich 
mäßigkeit oder Ungleichmäßigkeit der vergleichsweisen Höhe seiner 
einzelnen Punkte (Specialhöhen) als ebenes Flachland oder als 
unebenes Bergland. Tiefländer sind meist zugleich Flachländer, 
enthalten höchstens Hügelland und welliges Land, ziehen sich 
entweder an der Küste hin, folgen deur Laufe eines Stromes 
oder verbreiten sich in größerer Ausdehnung über weite Land 
striche, während Hochländer theils Hochebenen, theils Bergland 
haben und deshalb, je nachdem ihre Erhebung gleichniäßig oder 
sehr ungleichmäßig und beständig wechselnd ist, entweder ein 
förmiges Plateauland oder mannigfaltig geformtes und in sehr 
verschiedener Weise gegliedertes Gebirgsland bilden. 
Das Meer trennt und verbindet die Länder zugleich. Es 
begünstigt die Seefahrt in ungleichem Maße, je nachdem Wellen 
schlag, Meeresströmungen, herrschende Windrichtungen, Tiefen 
verhältnisse, Tauglichkeit der Häfen, stete oder unterbrochene Eis 
freiheit dieser, Ebbe und Flut an ben Küsten re. jene überhaupt 
nebst dem Ein- und Auslaufen von Schiffen erleichtern oder 
erschweren. Für den überseeischen Berkehr ist dabei ein Land um 
so zugänglicher, je weniger dessen Rumpf die Ausdehnung der 
vorgestreckten Glieder überwiegt, je bedeutender also die Küsten 
länge im Verhältniß zum Flächenraum des festen Landes ist*). 
Die Zugänglichkeit für bon Festlandsverkehr hängt dagegen ab: 
*) Durchschnittlich soll z. B. Afrika auf 152, Asien auf 105, Südamerika aus 94, 
Nordamerika ohne Grönland auf 56, Europa ohne die zugehörigen Inseln auf 37, 
die Türkisch-Griechische Halbinsel auf il und der Peloponnes allein auf 3 Quadrat- 
meilen je 1 Meile Strand haben, wonach sich Europa im Ganzen als das für 
den überseeischen Verkehr zugänglichste Land erweist.
	        
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