Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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ausgeschlossen.  Aber  auch  wenn  das  Mißverhältnis  auf  einer  zufälligen ­
  und  vorübergehenden  Ursache,  auf  Unglücksfällen  und  schlechter
Ernte,  beruht,  liegen  die  Dinge  nicht  viel  giinstiger.  Zwar  ist  hier
wenigstens  die  Möglichkeit  und  selbst  Wahrscheinlichkeit  vorhanden,  daß
der  Ausfall  des  einen  Jahres  in  ben  Erträgnissen  der  nächsten  Ernte
seine  Deckung  finden  wird  ;  bestenfalls  sind  aber  Wechsel,  welche  aus  solchen
Verhältnissen  hervorgehen,  Ziehungen  auf  die  Gunst  der  zukünftigen
Witterung.  Abgesehen  von  ihrer  nicht  unzweifelhaften  Sicherheit,
sind  sie  zur  Diskontierung  bei  der  Reichsbank  schon  deshalb  nicht
geeignet,  weil  sie  auch  nicht  der  Anforderung,  welche  die  Reichsbank
an  die  Liquidität  ihres  Wechselportefeuilles  stellen  muß,  entsprechen
können.  Ihre  Verfallzeit  muß,  entsprechend  der  voraussichtlichen
Deckung,  größer  sein  als  die  drei  Monate,  welche  für  die  Reichsbank
aus  zwingenden  Gründen  vorgeschrieben  sind.
Danüt  haben  wir  die  Erklärung  für  die  den  agrarischen  Beschwerden ­
  zu  Grunde  liegenden  Verhältnisse.
c)  Die  agraris  chen  Forderungen.
Kann  man  nun  aus  den  geschilderten  Verhältnissen  die  Folgerung
ziehen,  daß  die  Bestimmungen  des  Bankgesetzes  und  die  Bankpraxis
umgestaltet  und  die  wichtigsten  Aufgaben  der  Reichsbank  geopfert
werden  sollen,  um  die  Befriedigung  des  landwirtschaftlichen  Kreditbegehrs
  zu  erleichtern?
Ein  Teil  der  Agrarier  zieht  diese  Folgerung.  Herr  Gamp
schreibt  in  seiner  erwähnten  Schrift,  der  Grundbesitz  habe  nicht  nur
ein  gewisses  Anrecht  darauf,  daß  die  Reichsbaick  sich  seines  Personalkredits ­
  annähme,  sondern  er  habe  auch  einen  Anspruch  darauf,  daß
der  Wechselverkehr  bei  der  Reichsbank  sich  in  solchen  Formen  bewege,
welche  seinen  Bedürfnissen  entsprechen.  Von  dem  Grundsatz  ausgehend, ­
  „daß  die  auf  allen  anderen  Gebieten  bereits  zur  Anerkennung
gelangte  Auffassung,  daß  die  Unterstützung  der  wirtschaftlich
Schwächeren  eine  der  höchsten  und  ebetften  Aufgaben  des  Staates
sei,  auch  die  staatliche  Bankpolitik  beherrschen  müsse",  kommt  er  §u
folgenden  Forderungen:
Die  Reichsbank  soll  eigene  Wechsel  ländlicher  Grundbesitzer  mit
nur  einer  Unterschrift  diskontieren,  selbst  wenn  diese  eine  Unterschrift
nicht  unzweifelhaft  sicher  ist;  in  letzterem  Fall  soll  sie  sich  für  das
gesteigerte  Risiko  durch  einen  etwas  höheren  Diskontsatz  schadlos
halten  dürfen.  Ferner  wird  verlangt,  die  Reichsbank  solle  Wechsel
            
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