Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

ländlicher Grundbesitzer auch dann annehmen, wenn sie eine Verfall 
zeit von sechs Monaten bis zu einem Jahre haben. 1 
1 Nicht unerwähnt bleiben kann in diesem Zusammenhang das in den 
letzten Jahren mit Ungestüm geltend gemachte Verlangen nach günstigeren Be 
dingungen für die Lombardierung der Pfandbriefe der preußischen Landschaften. 
Die Landschaften, um welche es sich hier handelt, sind unter staatlicher 
Oberaufsicht stehende Verbände von Gutsbesitzern einer Provinz, deren Zweck die 
Förderung des Realkredits ihrer Mitglieder ist. Sie gewähren an diese unkünd 
bare und in langen Fristen amortisierbare hypothekarische Darlehen, und zwar 
nicht in barem Geld, sondern in ihren Pfandbriefen, welche der Kreditnehmer, 
um bares Geld zu erhalten, veräußert; aus Verlangen übernimmt die Landschaft 
selbst die Veräußerung für Rechnung ihres Kreditnehmers. Die Pfandbriefe 
sind also durch Hypotheken gedeckt, und die Landschaften zahlen die Pfandbrief 
zinsen vermittelst der Zinsen, welche aus ihren hypothekarischen Darlehen ein 
gehen. Gegen etwaige Ausfälle bieten Sicherheit die meist nur unbedeutenden 
eigenen Fonds der Landschaften. Von Friedrich dem Großen ins Leben 
gerufen, beruhte die landschaftliche Kreditorganisation ursprünglich auf der rich 
tigen Erkenntnis, daß Billigkeit und leichte Beschaffung des Kredits in erster 
Reihe von der Sicherheit des Kredits abhängig ist. Deshalb bestand ursprüng 
lich überall die solidarische Haftung sämtlicher Mitglieder für die Verbindlich 
keiten der Landschaft. Diese Generalgarantie ist jedoch bei den neueren Land 
schaften entweder nur beschränkt vorhanden oder ganz in Wegfall gekommen, und 
auch eine Anzahl älterer Landschaften haben später neue Pfandbrief-Serien aus 
gegeben, für welche keine solidarische Haftung übernommen worden ist. 
Als vor einigen Jahren das allgemeine Sinken des Zinsfußes seinen Tief 
punkt erreichte, beeilten sich die Landschaften, ihre Pfandbriefe in großem Um 
fang auf 3 Prozent zu konvertieren. Wenn man bedenkt, daß damals die 
preußischen Konsols knapp die Parität erreichten, so kann man diese Konversionen 
nur als übereilt und verfehlt bezeichnen. Die Folgen blieben nicht aus. Viele 
Pfandbriefbesitzer ließen sich auf die Konversion nicht ein, sondern verlangten 
ihr Kapital zurück, und als der Zinsfuß vom Jahre 1896 an wieder eine steigende 
Richtung nahm, trat ein scharfer Kursrückgang der Pfandbriefe ein. Der General 
direktor der Schlesischen Landschaft, Graf Pückler, hat die gemachten Fehler 
im Dezember 1896 im preußischen Herrenhaus unumwunden anerkannt; er sagte 
damals: „Wir haben eine viertel Million bis auf 3 Prozent konvertiert, aber 
wir büßen es auch; denn die Kurse sind seitdem so heruntergegangen und das 
Vertrauen ist so erschüttert, daß es sich bis heutigen Tages noch nicht heben will." 
Gegen die Folgen der eigenen Fehler der Landschaften sollte die Reichsbank 
helfen. Als der Kursrückgang eintrat und die Konversionen ins Stocken gerieten, 
wurde im Reichstag der Antrag gestellt, die Reichsbank solle die Pfandbriefe der 
Preußischen Landschaften zu dem Vorzugssatz lombardieren, welcher seit dem 
Jahre 1884 ausschließlich für Reichs- und deutsche Staatsanleihen in Geltung 
war, nämlich zu einem Zinssatz, der den Wechseldiskont nur um 1 /e Proz., nicht 
wie bei den übrigen Papieren um 1 Proz., übersteige. Begründet wurde der 
Antrag mit der Behauptung, die Sicherheit der Pfandbriefe sei derjenigen der 
Staatsanleihen mindestens gleich, wenn nicht gar überlegen, und der niedrigere
	        
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