8. Amerikanisches Schulwesen.
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Hand in Hand mit dem Besuch der Schule durch die Kinder aller Stände und
aller Schichten geht eine Opserwilligkeit für die Schule seitens der Staaten und der
Gemeinden, ein Bildungsstreben in allen Teilen des Volkes, denen man seine Be
wunderung nicht versagen kann. Daß für die öffentlichen Bibliotheken, Museen,
Universitäten u. dgl. ganz großartige Opfer von einzelnen reichen Leuten gebracht
werden, ist bekannt; aber auch die Gemeinden selbst wenden an ihre Schulen und ihr
Schulwesen große Mittel und suchen ihren Stolz darin, sagen zu können, daß ihr
Schulwesen auf der Höhe stehe und das der Nachbargemeinden oder der Nachbar
staaten überflügelt habe. . . .
Geleitet wird das Schulwesen in den einzelnen Staaten und Gemeinden von
dem School Board, der ungefähr den Schuldeputationen unserer größeren Städte
entspricht, nur daß seine Befugnisse sehr viel weiter gehen. Er ist eine ganz selbständige
Körperschaft — neben dem allgemeinen Verwaltungskörper —, stellt selbständig seine
Einnahmen und Ausgaben fest, stellt Lehrer an und entläßt sie, bestimmt Lehrpläne,
kurzum, besitzt die gesamten Befugnisse, die bei uns in die verschiedensten Instanzen
verteilt sind. Dieser School Board kennt im Gegensatz zu der sonst für alle öffent
lichen Ämter geltenden Praxis der Bezahlung nur unbezahlte Mitglieder. Die Mit
gliedschaft ist Ehrenamt und wird von den besten, tüchtigsten Kräften der Gemeinden
gern gesucht; die Amerikaner erklärten mir daher wiederholt, ihre School Boards
seien die besten Behörden, die das Land besitze. Die Mitglieder des School Board
werden, wie alle öffentlichen Beamten, von den stimmberechtigten Bürgern gewählt,
und dadurch ist die Möglichkeit geboten, wenn die Geschäftsführung aus irgendwelchen
Gründen nicht gefällt, Abhilfe zu schaffen.
Der School Board stellt die technischen Beamten an, einen tüchtigen erprobten
Schulmann (nicht einen Juristen oder Pastor) als obersten Schuldirektor, dem das
sonst erforderliche Hilfspersonal von Inspektoren, Sekretären usw. zur Seite steht.
Man findet als technische Leiter des Schulwesens in den größeren Städten fast durch
weg Schulmänner, die den Ruf besonderer Tüchtigkeit genießen, und da der Amerikaner
überall dem richtigen Prinzip folgt, tüchtige Leute nicht durch zu viel Vorschriften
einzuengen, sondern ihnen zur freien Entfaltung ihrer Ideen Spielraum zu geben, so
ergibt sich hieraus eine rege Vielseitigkeit und Erprobung neuer Ideen, die, meist
aus erfahrenen Köpfen stammend, eine ganze Reihe von Fortschritten ermöglichen
und herbeiführen. . . .
Der Unterricht der Kinder umfaßt in den ersten 8 Schuljahren ungefähr das
selbe, was eine gute, 6—8stufige deutsche Volksschule lehrt. In den ersten 4 Schul
jahren werden gelehrt: Lesen, Schreiben, Rechnen, Zeichnen, Singen, Turnen; in den
nächsten Schuljahren treten hinzu: Geographie, Geschichte, Geometrie, Astronomie,
Deutsch, Französisch (oder Spanisch), Italienisch, Buchhaltung. Dabei wird zwar in
den einzelnen Städten durchweg nach dem von der Schulbehörde festgestellten Lehr
plan gearbeitet, es ist aber, wie schon erwähnt, dem einzelnen Prinzipal Freiheit
gegeben, nach der oder jener Richtung hin seine eigenen Ideen zu verfolgen. Der
Schuldezernent beobachtet solche Eigenheiten natürlich, würde auch eingreifen, wenn
er Bedenken hat, doch überwiegt die Neigung, einer tüchtigen Persönlichkeit Spiel
raum zu geben, während bei uns jede Abweichung von der Vorschrift streng verpönt
ist. Die Leistungen der Kinder fand ich fast überall recht erfreulich, besonders Tüch
tiges wurde in allen amerikanischen Schulen im Zeichnen geleistet. . . .
Faßt man die ganze Unterrichts- und Erziehungsmethode ins Auge, fo kann sie
in bezug auf Gründlichkeit und systematische Ordnung den Vergleich mit unsern guten
Schulsystemen nicht aushalten. Der Amerikaner bildet für das praktische Leben, die
Gründlichkeit und Vollständigkeit ist ihm nebensächlich, wenn der Junge nur das
lernt, was er nachher im Leben braucht. Außerdem verlangt er, daß die Rücksicht