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In engster Beziehung zu dieser eigentlichen Beschaffungs
möglichkeit steht natürlich die Lohnfrage, von welcher bei
einzelnen Industrien, namentlich bei solchen mit viel Arbeits
investition in das Fertigprodukt, die Wahl des Standorts voll
kommen abhängig werden kann.
Auch die Grunderwerbskosten können bei Neuanlagen von
größter Bedeutung werden, wenn sie nicht in der Regel den
Ausschlag geben. Wenn auch München gute überallhin ge
führte Bahngleisansehlüsse besitzt, wenn es auch ergiebige
Wasserleitung und beste Kanalisation zum Zwecke der Ent
fernung einer reichlichen Abwassermenge aufweist, so wurden
schon viele Industrien von der Erwerbung eines Bauplatzes
abgeschreckt durch die allzuhohen Grundstückskosten und die
erheblich gesteigerten Steuern, Gemeindeumlagen wie Staats
steuern.
Und gerade die Einführung der neuen bayerischen Steuer
gesetzgebung im letzten Jahre, welche die Aktiengesellschaften
und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ganz außerordent
lich belastet, droht in jeder Hinsicht der Stadt München un
berechenbaren Schaden zuzufügen. Da die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung, beziehungsweise deren Gesellschafter,
unter diesen neuen Steuergesetzen eine Doppelbesteuerung
zu ertragen haben, indem sowohl das Gewinnergebnis der
Gesellschaft als auch der Gewinnanteil des einzelnen Gesell
schafters besteuert wird, haben verschiedene Großindustrien
und Großhandelshäuser in München als Gegenwirkung neben
der G. m. b. H. eine Kommanditgesellschaft gegründet. Dabei
ist die G. m. b. H. der persönlich haftende Gesellschafter,
der „Gerant“, mit festem Bezüge, sodaß der Gewinn nicht
in Frage kommt und so die eigentlichen Mitglieder der
G. m. b. H. nur mit einer geringeren Ertragsanlage besteuert
werden. Große wirtschaftliche Schäden aber müssen für die
an sich industriearme Stadt entstehen, wenn diese steuer
kräftigsten Gesellschaften ihren Sitz außerhalb Münchens und
Bayerns verlegten, denn mit ihnen ziehen sie auch ihre steuer
zahlenden und ihr Gehalt hier verzehrenden Beamten mit
fort; ganz abgesehen davon, daß diese Unternehmen sich auf
dem Gebiete der gemeinnützigen Bestrebungen in bezug auf