Object : Bankpolitik

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II.  Der  Geldmarkt.

was  nicht  immer  mit  jener  Schnelligkeit  geschehen  kann,  die  für  die
Arbitrage  notwendig  ist.  In  der  Diskussion  über  die  Krage  der  Prämienpolitik ­
  zwischen  Landesberger  auf  der  einen,  Heiligenstadt  und  Raffalovich
  auf  der  andern  Seite  hoben  die  beiden  letztgenannten  als  schädliche
Wirkung  des  prämiensgstems  die  Verschlechterung  des  Zirkulationsgoldes ­
  hervor,  da  die  Arbitrage  die  noch  nicht  abgenützten  Münzen
aus  dem  Verkehr  herauszuziehen  bemüht  sei.  Ich  würde  indes  diesem
Einwand  kein  großes  Gewicht  beilegen,  da  der  Verlust,  um  welchen  es
sich  auch  bei  großen  Goldentziehungen  durch  diese  Praxis  handeln
kann,  für  die  Volkswirtschaft  dem  absoluten  Betrag  nach  geringfügig
ist.  Bedenklicher  ist  die  andere  Konsequenz,  daß  die  französische  Währung ­
  im  internationalen  Verkehr  nicht  als  freie  Goldwährung  angesehen ­
  wird  und  demgemäß  sich  die  französische  Valuta  nur  schwer  an
ausländischen  Plätzen  einbürgern  könne.  Indes  scheint  dieses  Moment
nicht  auf  die  Prämienpolitik  allein,  sondern  auch  auf  andere  administrative ­
  Schwierigkeiten  zurückzugehen,  welche  die  Bank  von  Krankreich
der  Soldhergabe  bereitet,  denn  auch  in  den  fünfzehn  Zähren  der  Sistierung ­
  der  Prämienpolitik  hat  die  Devise  Paris  auf  dem  Weltmarkt
nie  großen  Verkehr  bekommen  können,  weil  in  der  dtty  immer  wieder
-behauptet  wurde,  daß  Krankreich  doch  Arbitragegold  nicht  abgebe.
Oie  Diskreditierung  der  Währung  im  internationalen  Verkehr  läßt  die
Prämienpolitik  für  Reiche  mit  starkem  Auslandshandel  oder  bedeutender ­
  auswärtiger  Verschuldung  als  ungeeignete  Maßnahme  erscheinen, ­
  während  sie  für  andere  Länder  wohl  anwendbar  sein  mag.
Zn  Rußland  übt  die  Staatsbank  auf  die  Kreditbanken  einen  starken
Druck  aus  Arbitrageoperationen  zu  unterlassen  und  Gold  für  Arbitragezwecke
  nicht  herzugeben.  Auch  die  deutschen  Kreditbanken  haben  in
kritischen  Zeiten,  namentlich  1907,  die  hergäbe  von  Arbitragegold,
wie  es  hieß  aus  Kurcht  vor  der  Reichsbank,  verweigert,  die  Reichsbank
hat  aber  dieses  Vorgehen  scharf  mißbilligt,  mit  vollem  Recht,  da  die
mühsam  errungene  Konkurrenzfähigkeit  der  deutschen  Devise  im  Ausland ­
  durch  Verweigerung  der  freien  Goldhergabe  gefährdet  wird.
Zn  Reichen  des  Zwangskurses  wie  Gesterreich-Ungarn  und  Italien
verweigern  die  Notenbanken  bei  stärkerem  Goldbedarf  offen  die  hergäbe ­
  von  Arbitragegold,  und  da  dort  Ersatz  aus  dem  Verkehr  nicht  zu
schaffen  ist,  ist  ein  Ueberschreiten  des  Goldpunktes  ohne  Goldausfuhr
möglich,  wie  dies  sich  auch  in  der  letzten  Konjunkturperiode  in  beiden
Reichen,  vornehmlich  in  Italien  gezeigt  hat.  Neuere  österreichische  Autoren ­
  haben  die  Beibehaltung  des  Zwangskurses  mit  der  dadurch  für
die  Notenbank  gebotenen  Möglichkeit  der  Abwehr  von  Arbitrage-
            
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