Full text : Die oberschlesische Kohlen- u. Eisenindustrie

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keilen  und  Arbeitermangel  der  Nachfrage  nicht  folgen  konnten,
andererseits  die  polnische  Steinkohle  zu  Jndustriezwecken  z.  T.
nicht  verwendbar  ist.  Die  oberschlesische  Industrie  hatte  sich  auf
einen  lebhaften  Absatz  nach  Rußland,  worauf  sie  schon  durch  ihre
natürliche  Lage  angewiesen  ist,  durch  Erweiterung  ihrer  Betriebsanlagen ­
  eingerichtet,  vor  allem  feste  Beziehungen  zu  dem
russischen  Markt  angeknüpft,  als  sich  Rußland  mit  Hochschutzzollmauern
  abschloßt).  Um  den  russischen  Markt  nicht  zu  verlieren, ­
  für  den  auch  nicht  Ersatz  zu  schassen  war,  gründeten  die
oberschlesischen  Eisenhüttenwerke  in  Polen  hart  an  der  preußischen ­
  Grenze  Filialen,  die  zunächst  das  oberschlesische  Roheisen
zu  Stahl  weiter  verarbeiten  sollten.  Diese  Filialwerke  waren^).
1)  Röhrenwalzwerk  Huldschinsky  &  Sohn  in  Selce  bei  Sosnowice
  1881  von  den  Huldschinsky-Werken  in  Gleiwitz
(in  der  Oberschles.  Eisenbahnbedarss-A.-G.  ausgegangen),
2)  Alexanderwerk  in  Milowice  bei  Sosnowice  1882  von  der
Oberschles.  Eisenbahnbedarfs-A.-G.,
3)  Katharinenhütte  in  Selce  1881  von  der  Vereinigten  Königs- ­
  und  Laurahütte  A.-G.,
4)  Eisenhütte  Puschkin  in  Selce  1882  vom  Grafen  Henckel
von  Donnersmarck,  ___
5)  W.  Fitzner  &  K.  Gamper  in  Selce  1880  von  der  Firma
W.  Fitzner,Laurahütte.
Durch  die  fortgesetzten  Zollerhöhungen  verschlechterte  sich
die  Lage  dieser  Filialwerke,  umsomehr  als  die  russische  Regierung ­
  sie  noch  besonders  bekämpfte^).  1885  befahl  das
Finanzministerium,  die  russisches  Roheisen  verarbeitende  Industrie ­
  „gegen  die  Konkurrenz  von  Unternehmungen  ausländischen ­
  Charakters  zu  schützen,  die  in  den  Grenzdistrikten  ausländisches ­
  Gußeisen  mit  ausländischem  Brennstoff  und  ausländischen ­
  Arbeitern  verarbeitetst)".  Dies  führte  zu  scharfem

1)  W.  Loltz  I  I,  S.  64  f.
2)  Seil  1897  sind  diese  Werke  in  A.-G.  umgewandelt,  da  der
Besitz  von  Grund  und  Boden  durch  Ausländer  seither  verboten  ist.
s.  a.  C.  Moritz,  S.  32  ff.
3)  V.  Wittschewsky,  S.  124,  239  f.
4)  Auch  der  Kohlen-  und  Kokszoll  wurde  erhöht,  1882  von
0,65  Jt  aus  1,25  M,  1884  auf  2,50  M,  1887  aus  3,75  M.  pro  Tonne.
            
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