Full text: Die Heimarbeit im Kriege

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zur Einkommensteuer, der Kinderzahl, Miete usw., teils 
in freier Entscheidung je nach Lage des Einzelfalls. 
Die erstere Form wird in größeren Organisationen 
und in Großstädten die einzig mögliche sein, wenn sie auch manche 
Unbilligkeiten in sich schließt. Soll auf Grund der Zahl der ge- 
meldeten berechtigten Arbeitsuchenden ein Verteilungsplan angenom 
men werden, so ist unter allen Umständen ein einheitliches Schema 
für alle Unterausschüsse notwendig. 
Es ist ohne weiteres verständlich, daß das auf Erzielung von 
Gewinn eingestellte Unternehmertum die Auswahl der Arbeiterinnen 
nicht nach den hier dargestellten Richtlinien vollziehen kann. Sein 
Interesse muß es sein, auch in der Heimarbeit, die Auf 
träge auf möglichst wenige, dafür voll leistungsfähige Arbeiter zu 
verteilen, denn die Beschäftigung vieler halber Kräfte, ebenso wie 
das ständige Abschieben gerade der Tüchtigsten auf den freieri 
Markt bringt eine sehr erhebliche Verteuerung und Erschwerung des 
Betriebes mit sich. Nicht nur die Versicherungskosten sind bedeu 
tend höher, sondern auch die Ausgabe und Annahme der Arbeit 
erfordert mehr Personal und bringt manchen Verdruß mit sich. 
Die Beschäftigung halber Kräfte ist stets teuer und verschlingt 
unter Umständen den vollen Unternehmergewinn. 
* * 
>1« 
Eine planmäßige Verteilung der Aufträge ist nur in möglichst 
engem Anschluß an denöffentlichenArbeitsnach- 
w e i s durchzuführen. Nur auf diesem Wege läßt sich die unbe 
dingt erforderliche Fühlung mit dem freien Arbeitsmarkt herstellen 
und verhüten, daß anderen Gewerben notwendige Arbeitskräfte ent 
zogen und künstlich Heimarbeiterinnen gezüchtet werden. Leider 
wird sich dieses Zusammenarbeiten zunächst wenigstens nicht überall 
so fruchtbar ausgestalten lassen, wie es im Interesse der Sache 
wünschenswert ist. Die Bundesratsverordnung vom 14. Juni 1916, 
ebenso die preuß. Ausführungsverordnung vom 25. Juli 1916 über 
die Schaffung öffentlicher Arbeitsnachweise gedenken mit keinem
	        
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