Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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Wort  der  Frauen,  und  so  liegt  die  Befürchtung  nahe,  daß  die  weiblichen ­
  Abteilungen  sehr  stiefmütterlich  behandelt  werden.')  Dies
Versäumnis  droht  auch  eine  gesunde  Regelung  des  Heimarbeitsmarktes ­
  wesentlich  zu  erschweren.  Wo  aber  einigermaßen  brauchbare ­
  Arbeitsnachweise  bestehen,  ist  ihre  Mitarbeit  unentbehrlich.
Ebenso  wie  jede  Arbeitslosenunterstützung  den  Arbeitsnachweis  als
Ergänzung  braucht,  ist  auch  jede  Notstandsarbeit  ohne  ihn  ein  Unding. ­
  Nur  durch  die  Verbindung  mit  dem  Arbeitsnachweis  läßt
sich  erfolgreich  jener  sympathischsten  Abart  der  Hamster  begegnen,
den  „Arbeitshamstern",  die  trotz  aller  Verbote  sich  an  den  verschiedensten ­
  Stellen  Arbeit  zusammenholen  und  so  allen  Bemühungen
nach  gerechter  Verteilung  trotzen.  Am  zweckmäßigsten  wird  die
Einstellung  durch  gemeinnützige  Vereine  usw.  an  den  Ausweis
einer  vom  Arbeitsamt  auszustellenden  Arbeitskarte  geknüpft,  auf
der  Beginn  und  Umfang  der  Beschäftigung  anzugeben  sind.  Bei
ihrer  Ausstellung  hätte  der  Arbeitsnachweis  zu  Prüfen,  ob  sonstige
Beschäftigung  oder  Beschäftigungsmöglichkeit  vorliegt,  wozu  er  ja,
da  alle  Stellenangebote  bei  ihm  zusammenlaufen,  am  besten  in  der
Lage  ist.  Schon  dadurch  wird  eine  gewisse  erstmalige  Sichtung  erzielt; ­
  außerdem  muß  der  Arbeitsnachweis  die  betreffende  Heimarbeiterin ­
  stets  als  Stellensuchende  weiterführen.  Sobald  geeignete
anderweitige  Arbeit  vorhanden  ist,  muß  er  sie  den  Frauen  trotz
ihrer  derzeitigen  Beschäftigung  mit  Heimarbeit  anbieten.  Wird  die
Annahme  unbegründeterweise  abgelehnt,  so  wird  die  Arbeitskarte
eingezogen,  und  der  gemeinnützige  Verein  gewährt  keine  Arbeit  mehr.
So  läßt  sich  ein  Abzugskanal  für  das  große  Sammelbecken  der  Heimarbeit ­
  offenhalten  und  verhüten,  daß  die  Heimarbeit  an  anderer
Stelle  volkswirtschaftlich  notwendigere  Arbeitskräfte  wegnimmt.
Ein  solches  Vorgehen  bedeutet  eine  Durchbrechung  des  Grundsatzes, ­
  daß  die  Berücksichtigung  der  sich  beim  Arbeitsnachweis  Meldenden ­
  nach  der  zeitlichen  Reihenfolge  ihrer  Anmeldung  erfolgt.
Doch  lassen  die  besonderen  Verhältnisse  auf  diesem  Gebiet  es  wohl
gerechtfertigt  erscheinen,  wenn  eine  Auswahl  nach  sozialpolitischen
und  fürsorgerischen  Gesichtspunkten  erfolgt.
')  Es  ist  zu  erhoffen,  daß  das  Kriegsamt  hier  bessernd  eingreift.
            
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