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Wort der Frauen, und so liegt die Befürchtung nahe, daß die weiblichen
Abteilungen sehr stiefmütterlich behandelt werden.') Dies
Versäumnis droht auch eine gesunde Regelung des Heimarbeitsmarktes
wesentlich zu erschweren. Wo aber einigermaßen brauchbare
Arbeitsnachweise bestehen, ist ihre Mitarbeit unentbehrlich.
Ebenso wie jede Arbeitslosenunterstützung den Arbeitsnachweis als
Ergänzung braucht, ist auch jede Notstandsarbeit ohne ihn ein Unding.
Nur durch die Verbindung mit dem Arbeitsnachweis läßt
sich erfolgreich jener sympathischsten Abart der Hamster begegnen,
den „Arbeitshamstern", die trotz aller Verbote sich an den verschiedensten
Stellen Arbeit zusammenholen und so allen Bemühungen
nach gerechter Verteilung trotzen. Am zweckmäßigsten wird die
Einstellung durch gemeinnützige Vereine usw. an den Ausweis
einer vom Arbeitsamt auszustellenden Arbeitskarte geknüpft, auf
der Beginn und Umfang der Beschäftigung anzugeben sind. Bei
ihrer Ausstellung hätte der Arbeitsnachweis zu Prüfen, ob sonstige
Beschäftigung oder Beschäftigungsmöglichkeit vorliegt, wozu er ja,
da alle Stellenangebote bei ihm zusammenlaufen, am besten in der
Lage ist. Schon dadurch wird eine gewisse erstmalige Sichtung erzielt;
außerdem muß der Arbeitsnachweis die betreffende Heimarbeiterin
stets als Stellensuchende weiterführen. Sobald geeignete
anderweitige Arbeit vorhanden ist, muß er sie den Frauen trotz
ihrer derzeitigen Beschäftigung mit Heimarbeit anbieten. Wird die
Annahme unbegründeterweise abgelehnt, so wird die Arbeitskarte
eingezogen, und der gemeinnützige Verein gewährt keine Arbeit mehr.
So läßt sich ein Abzugskanal für das große Sammelbecken der Heimarbeit
offenhalten und verhüten, daß die Heimarbeit an anderer
Stelle volkswirtschaftlich notwendigere Arbeitskräfte wegnimmt.
Ein solches Vorgehen bedeutet eine Durchbrechung des Grundsatzes,
daß die Berücksichtigung der sich beim Arbeitsnachweis Meldenden
nach der zeitlichen Reihenfolge ihrer Anmeldung erfolgt.
Doch lassen die besonderen Verhältnisse auf diesem Gebiet es wohl
gerechtfertigt erscheinen, wenn eine Auswahl nach sozialpolitischen
und fürsorgerischen Gesichtspunkten erfolgt.
') Es ist zu erhoffen, daß das Kriegsamt hier bessernd eingreift.