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Nehmer voraus. Damit aber gelangen wir zum Begriff der Leistung,
die aus dem Rechtsgeschäft hervorgeht, und er verlangt das Unter-
nehmen als Buchhaltungsträger. Das Unternehmen empfing die
50 000 Mark, wie die 1000 Mark, jene vom Unternehmer, diese vom
Kunden. Leistung und Buchhaltungsträger sind aber der üblichen
Buchhaltungstheorie fremde Begriffe, damit auch die organische
Trennung der Buchhaltung in die Rechnungs- und die Gegenstands-
buchhaltung. Nun werden im kaufmännischen Leben nicht nur solche
Geschäfte gemacht, die im Sinne der geschilderten Auffassung
Tauschgeschäfte sind, sondern es liegt im kaufmännischen Wesen
begründet, daß zahlreiche Geschäfte gemacht werden, wo Geld
gegeben oder empfangen wird, der Bestand an Geld also eine Ver-
änderung erfährt, wo aber kein anderer Bestand sich entsprechend
vermehrt oder vermindert. Das sind einmal die Geschäfte solcher
Unternehmungen, deren Gewerbebetrieb nicht in der Veräußerung
von Sachen besteht, so daß sich auf solche Unternehmungen die
Bestandkontentheorie nicht anwenden läßt, vor allem aber sind es
die jeder kaufmännischen Unternehmung eigenen Aufwands-
geschäfte. Indem diese einen Bestandteil des Vermögens ver-
ringern, ohne daß ein anderer vermehrt wird, verringern sie nach
der Theorie der Vermögensrechnung das Reinvermögen und werden
als Verluste angesehen. Es kann andererseits der Bestand an Geld
vermehrt werden, ohne daß ein anderer Bestand gleichzeitig ver-
ringert wird, durch persönliche Tätigkeit des Unternehmers, durch
Ausleihen von Geld, Überlassung von Rechten an andere usw. Diese
Einnahmen vermehren das Reinvermögen und sind Gewinne. Solche
einseitig wirkenden Geschäfte lassen sich also nicht auf zwei Be-
standkonten unterbringen; sie gehören nach der einen Seite hin
(meist) auf das Konto des Geldes, nach der anderen Seite auf das
Konto des Reinvermögens, das Kapitalkonto. Damit dieses einer-
seits nicht mit zu vielen Posten beschwert werde, andererseits eine
Übersicht über die Vermehrungen und Verminderungen des Rein-
vermögens erzielt werde, werden entsprechende Kapital-Neben-
oder Vorkonten gebildet, denen man den Namen „Erfolgskonten‘‘
beigelegt hat. Diese Erfolgskonten unterscheiden sich ihrem Wesen
nach von den Bestandkonten, indem sie zu ihnen geradezu in
Gegensatz treten. Eine Buchung ins Soll eines Bestandkontos be-
deutet Vermehrung des betreffenden Bestandes, eine Buchung ins
Soll eines Erfolgskontos einen Verlust, eine Minderung des Rein-
vermögens; eine Buchung ins Haben eines Bestandkontos bedeutet
Verminderung des betreffenden Bestandes, eine Buchung ins Haben
eines Erfolgskontos bedeutet Gewinn, Vermehrung des Reinver-
mögens. Auf diese Weise wird in das ganze Kontensystem eine
Zwiespältigkeit gebracht und seine bewundernswerte Einheit zer-
stört. Manche Vertreter der Vermögenstheorie erblicken in dieser
„doppelten Kontenreihe‘“ geradezu das Wesen der doppelten
Buchhaltung, nicht darin, daß jeder Posten nach zwei Gesichts-
punkten kontenmäßig behandelt wird. Praktisch handelt es sich bei