99
a) Salinengericht
1999
fl.
7 kr.
b) Gratialien der Sieder-Werkleute und deren Witwen
1845
56 „
c) Für entbehrlich gewordene Sieder an Wartegeldern
5799
44
d) Gratialien
8515
„
Insgesamt: 1
8 159
fl.
7 kr.
Diese recht erhebliche Belastung ließ allerdings in der Zukunft durch ander
weitige Anstellung der auf Wartegeld gesetzten Sieder, sowie auch durch Tod
eine Verminderung erwarten, die man auf jährlich 1000 fl. berechnete. Zu be
rücksichtigen bleibt weiter, daß Hall durch die au anderer Stelle besprochene
hohe staatliche Ablösungssumme unverhältnismäßig stark belastet war.
Die Auflösung des .Salinengerichts zu Hall, das als Sondergericht mit den
Fortschritten und rechtlichen Auffassungen der Zeit kaum noch zu rechtfertigen
war, erfolgte auf Grund einer Bekanntmachung des K. Justiz-Ministeriums vom
25. Juli 1836. Wir geben die betreffende Bekanntmachung im Wortlaut hier
wieder : ):
„Da der K. Ministerialrath, aus besonderer Vollmacht Seiner Majestät
des Königs, vermöge Entschließung vom 19. d. M. das bisher zu Hall be
standene Salinengericht (früher Salinenamt), nachdem der Gegenstand dieses
besonderen Gerichtsstandes der Hauptsache nach erloschen ist und die Beteilig
ten überdies auf denselben ausdrücklich verzichtet haben, aufgelöst und die ge
richtlichen Funktionen dieser Stelle an die ordentlichen Gerichte überwiesen
hat; so wird solches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 25. Juli 1836.
Für den Departements-Chef
Pistorius.
In dem Haupt-Finanz-Etat von 1830/33 war für die Saline Hall ein mehr-
zweckmäßiger Ausbau des neuen Siedehauses Nr. 5, sowie die Erbauung zweier-
neuer Siedehäuser vorgesehen, wodurch man die vier baufälligen Siedehäuser
außer Betrieb setzen wollte. Unter Berücksichtigung der Wiederverwendbarkeit
der beim Abbruch der Gradierhäuser gewonnenen Materialien hatte man die
Baukosten zu 38 499 fl. veranschlagt. Weiter waren in demselben Finanz-Etat
für Bohrlöcher und Bohrversuche insgesamt 1500 fl. ausgeworfen. Für die
Finanzperiode von 1830/33 sollte sich die Produktion der Saline Hall mit Wil
helmsglück im folgenden Rahmen bewegen. Die Produktion sollte in jedem Jahr
betragen 1 2 ):
Kochsalz 44 500 Ztr.
Viehsalz 2 000 „
Steinsalz 99 000 „
Von dem Steinsalz wurden 48 000 Ztr. zur Auflösung bestimmt, 45000
Ztr. gelangten zum Verkauf an die Oberämter und 6000 Ztr. wurden zum Ver
kauf an chemische Fabriken vorgesehen. Um diese Zeit hatte die Salinen-Ver-
waltung zu Hall einen jährlichen Holzbedarf von etwa 1750 Klaftern. Wie aus
vorstehenden Ausführungen zu entnehmen, waren die Bctriebseinrichtungen der
Saline Hall um das Jahr 1830 sehr veraltet, sodaß sich eine rationelle Fabri
kation nur schwer ermöglichen ließ. Im Betrieb befanden sich in dem genann-
1) Reyscher, Sammlung d. württ. Gesetze. Tübingen 1841. Band 7, II. Ab
teilung, Seite 2222. Gerichts-Gesetze.
2) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1830. III. außerord. Bei-
lagen-Heft, II. Abteilung, Seite 15.