Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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Einrichtung  eine  gewisse  Schmälerung  der  Genußrechte  des  Lehnsherrn  ein,  die,
wenn  auch  nicht  ziffernmäßig  nachweisbar,  doch  gewisse  Ansprüche  an  die  Gradirkasse
  begründeten.  Aus  diesem  Grunde,  um  den  zu  erwartenden  Schwierigkeiten ­
  für  möglichst  lange  Zeit  aus  dem  Wege  zu  gehen,  suchte  man  die  Auflösung ­
  der  Gradirkasse  tunlichst  lange  hinauszuschieben.  Eine  starke  Amortisation ­
  des  Gründungskapitals  wurde  daher  nicht  betrieben,  man  verwendete  vielmehr ­
  den  Ertragsge>viun  des  Kostengesieds  zur  Erweiterung  der  allgemeinen
Salinenanlagen,  auch  wurden  aus  diesem  Gewinne  die  noch  im  Besitz  des  fürstlichen ­
  Hauses  Hohenlohe  befindlichen  Lehns-  und  Brunnen-Anteile  angekauft.
Auf  dieser  Grundlage  standen  die  Rechtsverhältnisse  der  Saline  Hall,  als  im
Jahre  1802  die  Reichsstadt  Hall  der  Krone  Württembergs  zufiel.
Diese  politische  Wandlung  war  für  das  Salinenwesen  von  Schwäbisch-Hall
insofern  von  erheblicher  Bedeutung,  als  nunmehr  die  Besitzanteile  der  ehemaligen ­
  freien  Reichsstadt  von  der  Saline  auf  den  Württembergischen  Staat  übergingen. ­
  Auf  diese  Weise  trat  der  württembergische  Staat  in  die  Besitzrechte
von  19 7 / s  Lehensteilen  und  24  Teilen  vom  „freien  Erbe".  Es  bestand  nun
bei  der  ivürttembergischen  Regierung  der  lebhafte  Wunsch,  durch  Ankauf  der
übrigen  Siedeanteile  die  Saline  Hall  ganz  in  Staatsbesitz  zu  bringen.  Mit  der
Durchführung  dieses  Planes  wurde  der  damalige  Kammerdirektor  Parrot  beauftragt, ­
  der  im  Wege  des  freien  Ankaufs  die  einzelnen  Siedeanteile  an  sich
zu  bringen  suchte.  Dieses  Vorgehen  war  jedoch  von  sehr  geringem  Erfolg  begleitet, ­
  denn  der  größte  Teil  der  Lehnsherrn  und  Erbsieder  verhielt  sich  dem
Ankauf  gegenüber  ablehnend.  Der  Lehnsrat  nahm  in  der  Angelegenheit  bald
dahin  Stellung,  daß  der  Ankauf  aller  Einzelauteile  nur  zusammen  geschlossen
zu  erfolgen  habe,  wobei  zur  Hauptbcdingung  erhoben  wurde,  daß  die  Gerechtsame ­
  des  Erbes  für  immer  seitens  der  Regierung  anzuerkennen  war.  Auf  dieser
Grundlage  kam  es  zu  Verhandlungen  zwischen  der  Kurfürstlichen  Kommission
und  den  Bevollmächtigten  der  Lehnsherren  und  Erbsieder,  welche  Verhandlungen
zu  dem  Hauptvertrag  vom  17.  August  1804  führten.  Auf  Grund  dieses  Kaufvertrages ­
  wurden  über  die  einzelnen  Anteile  besondere  Kaufbriefe  ausgestellt,
die  dem  Stadtgericht  zu  Hall  zur  Beglaubigung  vorgelegt  wurden.
Die  württembergische  Regierung,  welche  so  in  die  Rechte  und  Pflichten  der
Saline  Hall  eingetreten  war,  wendete  anfangs  für  die  bauliche  Neugestaltung
derselben  erhebliche  Mittel  auf,  die  daun  später  durch  die  Erträge  txid.it  recht
gerechtfertigt  wurden.  Im  weiteren  Verlauf  erließ  die  Regierung  dann  einige
Reskripte,  die  von  dem  Inhalte  des  Hauptvertrages  eine  teilweise  abweichende
Haltung  der  Regierung  bekundeten.  Rat  und  Siederschast  der  Stadt  Hall  bemächtigte ­
  sich  angesichts  des  Vorgehens  der  Regierung  einer  großen  Erbitterung,
die  zu  langjährigen  und  schwierigen  Verhandlungen  führte.  Die  Siederschaft
fühlte  sich  in  ihren  finanziellen  Rechten  verletzt  und  ließ  wiederholt  dem  König
die  nach  ihrer  Auffassung  verletzte  Rechtslage  darstellen.  Die  Regierung  wieder
behauptete,  in  diesem  Punkte  mehr  als  ihre  Pflicht  getan  zu  haben.  Tatsächlich
waren  die  im  Laufe  der  Zeit  zur  Entwicklung  gekommenen  mißlichen  Verhältnisse ­
  ihrer  eigentlichen  Ursache  nach  außerhalb  beider  Parteien  zu  suchen.  Die
Hauptursache  bildete  die  immer  schwieriger  zu  beschaffende  Sole,  wodurch  sich
das  Betriebsergebnis  außerordentlich  ungünstig  gestaltete.  Daß  die  Regierung
neuen  Bohrversuchen  zur  Schaffung  vollgradiger  Sole  bei  den  hiermit  verbundenen ­
  großen  Kosten  immer  ablehnender  gegenüberstand,  war  begreiflich,  hatten
            
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