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ZWEITER TEIL
Zahl der Krankheitstage
ABSOLUTE UND RELATIVE ZAHL DER ENTSCHÄDIGTEN KRANKHEITSTAGE
UND DURCHSCHNITTSDAUER EINES KRANKHEITSFALLES
Tahr
1923
1924
Gesamtzahl der
Krankheitstayge
Zahl der auf einen In ro hschnittliche
Versicherten ent-|" Dauer eines
fallenden Krank-" xrankheitsfalles
heitstage
|] 255.092 | 5,5 15,2
251.836 5.4 16,2
Aufwand für die Geldleistungen, insgesamt und für einen Versicherten
Die untenstehende Tabelle verzeichnet den insgesamt und für einen Ver-
sicherten für Geldleistungen und insbesondere für die Krankenunterstützung
yemachten Aufwand.
jahr
‚9923
| 9924
Gesamtaufwand | Gesamtaufwand
für die Geldleistun-| für die Kranken-
gen in Tausenden| unterstützung in
von estnischen Tausenden von
Mark | estnischen Mark
(in Tausenden (in Tausenden von
von Chalcdkronen) Goldkronen)
'Durchschni tlicher
‘ Aufwand für die
Geldleistungen auf
sinen Versicherten
in estnischen
Mark (in
Galdkronen}
35.630 31.318 1.048
(386) (339) (11,3)
35.083 | 30.311 1.045
(336) (290) (10)
FRANKREICH (Elsass-Lothringen)
Gesetzgebung
RVO vom 19. Ju1Lı 1911
Gesetzliches Krankengeld
Das Krankengeld beträgt die Hälfte des Grundlohns für jeden Arbeits-
sag ($ 182, Nr. 2). .
Der Grundlohn, der für den Betrag des Krankengelds massgebend ist,
zann nach drei verschiedenen Arten berechnet werden :
@) nach Lohnstufen,
b) nach Mitgliederklassen,
c) nach dem wirklichen Arbeitsverdienst.
Die verschiedenen Arten der Berechnung können miteinander ver-
ounden werden ($ 180).
Dauer der gesetzlichen Krankenunterstützung
Die Unterstützung endet spätestens mit Ablauf der 26. Woche nach
Beginn der Krankheit, wird jedoch das Krankengeld von einem späteren
Tag an bezogen, mit dem Ablauf der 26. Woche nach diesem. Fällt in den
Krankengeldbezug eine Zeit, in der nur Krankenpflege gewährt wird, so
wird diese Zeit auf die Dauer des Krankengeldbezugs his zu 13 Wochen
nicht angerechnet ($ 182, 183).
HErsatzleistungen
Hat ein im Krankenhaus untergebrachter Versicherter eine Familie,
die er bisher ganz oder überwiegend von seinem Arbeitsverdienst unter-
halten hat, so ist den Angehörigen dieser Familie ein Familienzuschuss
'Hausgeld) im Betrage des halben Krankengeldes zu gewähren; dieses
Hausgeld kann unmittelbar an die Familienangehörigen ausgezahlt werden
(8 186).