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Auf der Saline Hall zu 11,2 kr.
„ „ „ Friedrichshall „ 17,0 „
„ „ n ,, 19,1 „
„ „ „ Wilhelmshall „ 13,2 „
Diese hohen Brennmaterialkosten waren hauptsächlich das Ergebnis der
Verwendung von Holz, welches aus weiter Ferne herangeholt sich im Trans
port schon sehr verteuerte. In der Württembergischen Kammer wurde daher mit
Nachdruck geltend gemacht, nach Möglichkeit Steinkohle im staatlichen Salinen
betrieb zu verwenden.
Wiederholt wurde auch in den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts in
der württembergischen Kammer die Forderung gestellt, zum Zwecke der Betriebs
verbilligung auf den Staatssalinen anstatt des Holzes Steinkohlen zu verwen
den, wobei man hauptsächlich an den Betrieb der Siedepfannen dachte. Im
November 1851 gab die Regierung die Erklärung ab, daß sie Bedenken trage,
die Steinkohlenfeuerung ans den Staatsbetrieben einzuführen, da man hierdurch
eine Entwertung des Holzes und somit der Waldbestände befürchtetes. Der
Württembergische Staat bezog damals nicht unbeträchtliche Einkünfte aus den
Staatswaldungen. Auch der Betrieb der gesamten Staatsbahnen erfolgte da
mals mit Holz. Dies war auch um jene Zeit in Baden der Fall. Dennoch
entschloß sich die Regierung Versuche mit der Steinkohlenfeuerung vorzunehmen,
zu welchem Zweck auf der Saline Friedrichshall eine Siedepfanne mit Stein
kohlen m Betrieb genommen wurde. Im Jahre 1851 war in dem Etat der
Neckarsalinen Friedrichshall und Clemenshall die Klafter tannenes Floßholz
zu 7,30 fl. eingesetzt. Steinkohle aus dem Ruhrgebiet kam um jene Zeit auf
31 kr. den Zollzentner zu stehen, wobei die Kohle zur Hälfte aus Stück- und
Grießkohle bestand. Man setzte nun eine Klafter Tannenholz gleich 14 1 2 3 / 2 bis
15 Zentner Ruhrkohlen, sodaß sich bei Steinkohlenfeuerung der Salinenbetrieb
hätte billiger gestalten müssen. Die Regierung war jedoch, wie oben ausgeführt,
mit Rücksicht auf ihre Staatswaldungen aus finanzwirtschastlichen Gründen gegen
die Einführung der Steinkohlenfeuerung. Erwähnenswert ist hierbei, daß sich
aus den Verwaltungsakten der Salinen hinsichtlich des Holzverbrauches ganz
verschiedene Resultate ergaben. So wurden um 1850 auf der Saline Clemens
hall mit einer Klafter Holz 31 Zentner Salz gesotten, ans der Saline Fried
richshall mit derselben Holzmenge 35 Zentner, während Wilhelmshall und
Schwäbisch-Hall gar 44—45 Zentner erzielten. Allzu große Bedeutung darf
man allerdings diesen Ziffern nicht beilegen, da im Grunde zwei so wichtige
Faktoren, wie die Beschaffenheit der Sole und des Holzes, hierbei die aus
schlaggebende Rolle spielen. Immerhin glaubte die Finanzkommission der würt-
tenibergischen Kammer im Jahre 1852 auf Grund dieser Sachlage an die Re
gierung folgenden Antrag stellen zu müssen 8 ):
„Die k. Regierung zu bitten, Untersuchungen anzuordnen, ob nicht durch
„Einführung des Steinkohlenverbrauchs oder durch verbesserte Siedeeinrichtungen,
„namentlich aber auch durch Vereinigung derselben bessere Ergebnisse der beiden
„Neckarsalinen erzielt werden können".
Die Regierung erwiderte hierauf durch den Staatsrat v. Knapp, daß sie,
1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1852. II. Veil.-Bd. S. 310.
2) 1 Württ. Klafter = 6 Quadratfuß.
3) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg. Jahr 1852. II. Beil.-Band. S. 311.