Full text: Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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Salz für die dortigen Unterthanen" zu liefern. Weiter hatte Württemberg zu 
gestatten, daß das für die Bewohner der bayrischen Orte von Ammerdingen 
und Röthingen bestimmte Salz zollfrei durch württembergisches Gebiet geführt 
werden konnte. Der erneuerte Vertrag hatte am 10. Dezember 1825 zu 
München und am 31. Januar 1826 zu Stuttgart seine.urkundliche Ausfertigung 
erfahren. Vertreter für den „König!. Württembergischen Bergrat" war der 
Oberfinanzrat v. Danzers; für Bayern hatte v. Wagner als General-Administrator 
und Borstand der „König!, bayrischen General-Bergwerks- und Salinen-Admini- 
stration" gezeichnet x ). 
Wie man ersieht, gewährten die Verträge weitgehende wirtschaftliche Zu 
geständnisse, deren genaue Jnnehaltung besonders mit Rücksicht auf die Zollgrenzen 
verwaltungstechnisch nicht ohne Schwierigkeiten war. Staatlicherseits brauchten 
allerdings kaum Mißgriffe befürchtet werden. Diese Salz-Tauschverträge erfuhren, 
wie bemerkt, wiederholt eine Erneuerung. So hatte Bayern nach dem zwischen 
der württembergischen Regierung geschlossenen Tauschvertrag, der vom 1. Juli 
1844 bis 30. Juni 1850 abgeschossen worden war, von Günzbnrg und Mem 
mingen aus nach Oberschwaben etwa 28800 Zentner Kochsalz zu liefern, welche 
gleiche Salzmenge wiederum die Saline Friedrichshall und Clemenshall an die 
bayrischen Salzämter Speyer und Frankenthal abzuliefern hatten. In den letzten 
Jahren des Vertrages lieferte auch die Saline zu Hall ein bestimmtes Quantum 
Salz im Austausch nach Würzburg. Dieser Salztauschvertrag mit Bayern wurde 
wiederholt erneuert, zuletzt für die Jahre 1864/67, wobei die Liefermenge auf 
28 000 Zentner Kochsalz festgesetzt wurde. Da Bayern erklärte, eine Erneue 
rung des Vertrages nicht für zuträglich zu halten, so wurde ein neues Abkommen 
nicht mehr getroffen. Für Württemberg war dieser Vorgang nicht von erheb 
lich schädigender Bedeutung. Der Fabrikationsumfang der württembergischen 
Salinen wurde hierdurch überhaupt nicht berührt; es entstanden lediglich Mehr- 
kosten für Frachten, welche hauptsächlich von den Salzniederlagen in Oberschwabcn 
zu übernehmen und zu tragen waren. Da anderseits der Salzpreis staatlich 
festgesetzt wurde, so entstand den Salzniederlagen ein Gewinnausfall. Mit der 
zunehmenden Entwicklung und dem fortschreitenden Ausbau des Eisenbahnnetzes 
in Bayern und Württemberg war in den 1860er Jahren der Zeitpunkt ge 
kommen, wo die grundlegenden Voraussetzungen für die beiderseitig geschlossenen 
Salz-Tauschverträge von selbst in Fortfall kamen. Der kostspielige Frachtwagen 
hatte diesen Salz-Tauschverträgen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung gesichert; 
mit dem Aufkommen der Eisenbahn ging der Salztransport von der Landstraße 
auf den Schienenweg über, der eine schnellere und doch billigere Beförderung 
gewährleistete und so auch Gebiete wirtschaftlich näher brachte, die vorher wegen 
zu hoher Frachtkosten sich fremd bleiben mußten. Fortan setzte im Salzhandel 
beider Länder jene moderne Entwicklung und Bewegung ein, welche ohne Rück 
sicht auf die nachbarliche Lage im freien Wettbewerb der wirtschaftlichen Kräfte 
ihre Handelserfolge sucht und findet * 2 ). 
Wir kommen nun zu einer kurzen Darstellung des württembergischen Salz 
handels mit der Schweiz, der sich in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahr- 
Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abgeord., Jahr 1852. II. Beil. Bd. 
2) Verbandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahrg. 1867. II. Beil. Bd. S. 420. 
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