Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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Salz  für  die  dortigen  Unterthanen"  zu  liefern.  Weiter  hatte  Württemberg  zu
gestatten,  daß  das  für  die  Bewohner  der  bayrischen  Orte  von  Ammerdingen
und  Röthingen  bestimmte  Salz  zollfrei  durch  württembergisches  Gebiet  geführt
werden  konnte.  Der  erneuerte  Vertrag  hatte  am  10.  Dezember  1825  zu
München  und  am  31.  Januar  1826  zu  Stuttgart  seine.urkundliche  Ausfertigung
erfahren.  Vertreter  für  den  „König!.  Württembergischen  Bergrat"  war  der
Oberfinanzrat  v.  Danzers;  für  Bayern  hatte  v.  Wagner  als  General-Administrator
und  Borstand  der  „König!,  bayrischen  General-Bergwerks-  und  Salinen-Administration"
  gezeichnet  x ).
Wie  man  ersieht,  gewährten  die  Verträge  weitgehende  wirtschaftliche  Zugeständnisse, ­
  deren  genaue  Jnnehaltung  besonders  mit  Rücksicht  auf  die  Zollgrenzen
verwaltungstechnisch  nicht  ohne  Schwierigkeiten  war.  Staatlicherseits  brauchten
allerdings  kaum  Mißgriffe  befürchtet  werden.  Diese  Salz-Tauschverträge  erfuhren,
wie  bemerkt,  wiederholt  eine  Erneuerung.  So  hatte  Bayern  nach  dem  zwischen
der  württembergischen  Regierung  geschlossenen  Tauschvertrag,  der  vom  1.  Juli
1844  bis  30.  Juni  1850  abgeschossen  worden  war,  von  Günzbnrg  und  Memmingen ­
  aus  nach  Oberschwaben  etwa  28800  Zentner  Kochsalz  zu  liefern,  welche
gleiche  Salzmenge  wiederum  die  Saline  Friedrichshall  und  Clemenshall  an  die
bayrischen  Salzämter  Speyer  und  Frankenthal  abzuliefern  hatten.  In  den  letzten
Jahren  des  Vertrages  lieferte  auch  die  Saline  zu  Hall  ein  bestimmtes  Quantum
Salz  im  Austausch  nach  Würzburg.  Dieser  Salztauschvertrag  mit  Bayern  wurde
wiederholt  erneuert,  zuletzt  für  die  Jahre  1864/67,  wobei  die  Liefermenge  auf
28  000  Zentner  Kochsalz  festgesetzt  wurde.  Da  Bayern  erklärte,  eine  Erneuerung ­
  des  Vertrages  nicht  für  zuträglich  zu  halten,  so  wurde  ein  neues  Abkommen
nicht  mehr  getroffen.  Für  Württemberg  war  dieser  Vorgang  nicht  von  erheblich ­
  schädigender  Bedeutung.  Der  Fabrikationsumfang  der  württembergischen
Salinen  wurde  hierdurch  überhaupt  nicht  berührt;  es  entstanden  lediglich  Mehrkosten
  für  Frachten,  welche  hauptsächlich  von  den  Salzniederlagen  in  Oberschwabcn
zu  übernehmen  und  zu  tragen  waren.  Da  anderseits  der  Salzpreis  staatlich
festgesetzt  wurde,  so  entstand  den  Salzniederlagen  ein  Gewinnausfall.  Mit  der
zunehmenden  Entwicklung  und  dem  fortschreitenden  Ausbau  des  Eisenbahnnetzes
in  Bayern  und  Württemberg  war  in  den  1860er  Jahren  der  Zeitpunkt  gekommen, ­
  wo  die  grundlegenden  Voraussetzungen  für  die  beiderseitig  geschlossenen
Salz-Tauschverträge  von  selbst  in  Fortfall  kamen.  Der  kostspielige  Frachtwagen
hatte  diesen  Salz-Tauschverträgen  eine  hohe  wirtschaftliche  Bedeutung  gesichert;
mit  dem  Aufkommen  der  Eisenbahn  ging  der  Salztransport  von  der  Landstraße
auf  den  Schienenweg  über,  der  eine  schnellere  und  doch  billigere  Beförderung
gewährleistete  und  so  auch  Gebiete  wirtschaftlich  näher  brachte,  die  vorher  wegen
zu  hoher  Frachtkosten  sich  fremd  bleiben  mußten.  Fortan  setzte  im  Salzhandel
beider  Länder  jene  moderne  Entwicklung  und  Bewegung  ein,  welche  ohne  Rücksicht ­
  auf  die  nachbarliche  Lage  im  freien  Wettbewerb  der  wirtschaftlichen  Kräfte
ihre  Handelserfolge  sucht  und  findet *  2 ).
Wir  kommen  nun  zu  einer  kurzen  Darstellung  des  württembergischen  Salzhandels ­
  mit  der  Schweiz,  der  sich  in  den  ersten  Jahrzehnten  des  19.  Jahr-Verhandlungen

  d.  württ.  Kammer  d.  Abgeord.,  Jahr  1852.  II.  Beil.  Bd.
2)  Verbandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahrg.  1867.  II.  Beil.  Bd.  S.  420.
3  *
            
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