Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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wegen  eines  neuen  Vertrages.  Aehnliche  Salzlieferungsverträge  wie  mit  der
Schweiz,  hatte  Württemberg  auch  mit  Preußen  und  Nassau  abgeschlossen.  Aber
auch  bei  diesen  letzten  beiden  Verträgen  wird  der  geringe  Nutzen  finanzieller
Art  beklagt,  der  sich  hierbei  für  die  Württembergische  Staatskasse  ergab.  Mit
Recht  betonte  im  Jahre  1849  der  damalige  Referent  für  das  Salinenwesen,
der  Abg.  Schweickhardt,  in  der  württ.  Kammer,  daß  diese  beiden  Verträge  mit
Preußen  und  Nassau  überflüssig  werden,  sobald  einmal  die  Verkehrsschranken  im
Innern  Deutschlands  beseitigt  und  so  den  Württembergischen  Salinen  ihr  natürliches ­
  Handelsgebiet  eingeräumt  sein  würde.  Bemerkt  sei  noch,  daß  die  mit  Preuße ­
  n  abgeschlossenen  Salzlieferungsverträge  im  Jahre  1848  ihr  Ende  erreichten,
ohne  erneuert  zu  werden.  Aehnlich  war  die  Sachlage  mit  den  Lieferungsverträgen ­
  der  freien  Reichsstadt  Frankfurt  am  Main,  die  im  Jahre  1849  abgelaufen ­
  waren.
Wie  aus  der  oben  gegebenen  Uebersicht  der  schweizerischen  Salzlieferungsverträge ­
  zu  ersehen  ist,  erreichte  ein  großer  Teil  der  Verträge  in  den  Jahren
1850  und  1851  sein  Ende.  Da  naturgemäß  eine  Erneuerung  derselben  außerordentlich ­
  im  finanzwirtschaftlichen  Interesse  der  Württembergischen  Staatssalinen
wünschenswert  war,  so  ließ  es  die  Regierung  an  geeigneten  Schritten  nicht  fehlen.
Allein  diese  Erneuerung  der  Verträge,  die  zudem  nur  eine  vorherrschend  kurzfristige ­
  war,  konnte  in  den  meisten  Fällen  nur  mit  finanziellen  Opfern  seitens
der  Regierung  erreicht  werden.  Zwei  ehemals  bedeutende  Abnehmer,  die  Kantone ­
  Aargau  und  Solothurn,  konnten  überhaupt  nicht  für  die  vertragsmäßige
Abnahme  des  Salzes  wiedergewonnen  werden.  Der  Kanton  Schaffhausen  konnte
zum  Abschluß  eines  neuen  Vertrages  nur  dadurch  geneigt  gemacht  werden,  daß
der  frühere,  für  Württemberg  günstigere  Vertrag  in  seiner  Dauer  um  ein  Jahr
verkürzt  wurde.  Die  sich  immer  mehr  entwickelnde  Konkurrenz  der  ausländischen
Salinen,  insbesondere  der  schweizerischen  selbst,  gestaltete  die  wirtschaftliche  Lage
der  württembergischen  Staatssalinen  auf  dem  schweizerischen  Markt  von  Jahr  zu
Jahr  ungünstiger.  Wir  lassen  hier  die  neuen  Salzverträge  mit  den  schiveizerifchen
  Kantonen,  soweit  der  württembergischen  Regierung  ein  Abschluß  mögliche
wurde,  in  ihrem  wirtschaftlichen  und  rechtlichen  Umfange  folgen  ] )  :

Kanton.
Thurgau
Unterwalden  nid
dem  Wald
Uri
Zug
Schaffhausen
Der  Abschluß
mäßigter  Preise,
lieferungsverträgen

Beginn  des
Vertrages.

Ende  des
Vertrages.

Jährliche  Lieferung.

1.  Januar  1851

31.  Dez.  1852

700  Fässer

(zu  650  Pfd.)
mit  Verpflichtg.

1.  Januar  1853

31.  Dez.  1858

1200  „

mit

200  „

ohne

1.  Januar  1851

81.  Dez.  1856

250  „

mit

250  „

ohne

1.  Januar  1851

31.  Dez.  1854

1000  Ztr.

mit

„

1000  „

ohne

„

1.  Januar  1851

31.  Dez.  1858

350  Fässer

mit

„

200  „

ohne

„

1.  Januar  1851

31.  Dez.  1860

600  ,.

mit

„

400  ,  „

ohne

„

aller  dieser  Verträge  war  nur  möglich  durch  Gewährung  er-Obwohl
  sich  die  Schwierigkeiten  für  den  Abschluß  von  Salzmit
  der  Schweiz  immer  mehr  häuften,  besonders  hervorge-1)

  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.,  Jahr  1852.  II.  Beilag.  Bd.  S.  311.
            
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