Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

Zalz-Verkehr  auf  den  wafierstraßen  Württembergs 1 ).

Jahr.

Verkehr  auf  dem
Neckar
(Talfahrt).

Jahr.

Verkehr  auf  dem
Neckar
(Talfahrt).

1897

t

1908

t

1898

1

1904

111  721

1899

—

1905

119  080

1900

—

1906

109  711

1901

6

1907

97  449

1902

—

1908

134  718

lerken  ist  hierzu,  daß  Bergfahrten  für  den  Salztransp

Neckar  nicht  stattfinden.  Wie  aus  der  Statistik  deutlich  wird,  hat  die  Salzschifffahrt ­
  auf  dem  Neckar  in  der  Hauptsache  erst  mit  Eröffnung  der  beiden  großen
Salzbergwerke  zu  Friedrichshall  und  Heilbronn  eingesetzt.  Was  die  Salztransporte ­
  auf  dem  Bodensee  betrifft,  soweit  hier  eine  Beteiligung  Württembergs  vorliegt, ­
  so  sind  dieselben  so  unbedeutend,  daß  sich  eine  besondere  statistische  Aufführung ­
  erübrigt.

3.  Kapitel.
Der  Kalzpreis.
Was  die  geschichtliche  Entwicklung  des  Salzpreises  in  Württemberg  anbetrifft, ­
  so  sind  wir,  soweit  die  früheren  Jahrhunderte  in  Frage  kommen,  hierüber
nur  wenig  unterrichtet.  Wir  wollen  daher  in  dieser  Hinsicht  vornehmlich  das
19.  Jahrhundert  berücksichtigen,  das  uns  die  Entwicklung  des  Salzpreises  in
Württemberg  etwas  klarer  verfolgen  läßt.
Die  Tatsache,  daß  der  Württembergische  Staat  auf  Grund  des  Monopolgesetzes ­
  vom  Jahre  1807  das  alleinige  Recht  zum  Salzhandel  besaß,  macht  es
ohne  weiteres  klar,  daß  die  Preisgestaltung  des  Salzes  an  verhältnismäßig  einfache ­
  Bedingungen  geknüpft  war  und  daß  hier  eine  Fülle  von  wirtschaftlichen
Faktoren  bei  der  Preisbildung  ausgeschaltet  wurden,  die  sonst  im  freien  Wettbewerb ­
  der  wirtschaftlichen  Kräfte  vielfach  eine  ausschlaggebende  Rolle  spielen.
Der  Staat  als  Produzent  und  Monopolhändler  konnte  schließlich  als  Alleinbeherrscher ­
  des  Marktes  die  Preisbildung  nach  freiem  Ermessen  gestalten  und  in
der  Tat  läßt  sich  eine  solche  Entwicklung  in  der  Geschichte  des  Salzpreises  in
Württemberg  im  vergangenen  Jahrhundert  bis  zum  Jahre  1867,  dem  Jahre
der  Aufhebung  des  staatlichen  Salzprodnktionsmvnvpols,  nachweisen.  In  den
parlanientarischen  Kämpfen  der  württ.  Volksvertretung  und  Regierung  um  einen
hohen  oder  niedrigen  Salzpreis  spiegelt  sich  jahrzehntelang  das  Bild  wirtschaftlichen ­
  Ringens  zu  schonender  Volksinteressen  und  höher  stehender  Staatsinteressen
wider.  Die  Monopolstellung  des  Staates  machte  es  naheliegend,  daß  der  Salzpreis ­
  nicht  inimer  ausschließlich  nach  kaufmännischen  und  technischen  Grundsätzen
bestimmt  wurde,  vielmehr  gewann  die  allgemeine  Finanzlage  des  Landes  mehr
oder  weniger  auf  die  Bildung  des  Salzpreises  einen  bestimmten  Einfluß.  Daß
1)  Statistisches  Handbuch  für  das  Königreich  Württemberg.  Jahrg.  01,  S.  83.
04/05,  S.  57.  06/07,  S.  77.
            
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