Full text : Der Salzhandel, die Salinen und Salzbergwerke Württembergs im 19. Jahrhundert

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ner'  Inhalt;  es  wurde  daher  in  der  Kammer  der  Wunsch  ausgesprochen,  die
Zahl  dieser  Säcke  zu  vermehren.
Im  Jahre  1849  wurde  auf  den  Württembergischen  Staatssalinen  ein  Preis
von  4  fl.  10  kr.  für  den  Zentner  Kochsalz  erhoben,  so  daß  der  Wiederverkauf
zu  5  fl.  erfolgen  konnte').  Das  Pfund  Kochsalz  kam  auf  3  kr.  zu  stehen.  Es
sei  bemerkt,  daß  man  im  Jahre  1833  den  Preis  des  Kochsalzes  von  4  kr.  auf
3  kr.  und  den  des  Steinsalzes  von  2  kr.  auf  l'/s  kr.  per  Pfund  herabgesetzt
hatte.  Eine  Steuer  wurde  nur  vom  Kochsalz  erhoben.  Um  nun  den  Salzverbrauch ­
  des  Landes  im  Sinne  der  vorhergemachten  Ausführungen  zu  beleben,
machte  die  württ.  Kammer  im  Jahre  1849  der  Regierung  den  Vorschlag,  den
Steinsalzpreis  auf  1  kr.  per  Pfund  für  gut  gereinigte  Ware  herabzusetzen,
ferner  sollte  die  Regierung  die  im  Etat  vorgesehene  Abgabe  des  Steinsalzes  zu
18  kr.  per  Zentner  für  industrielle  Zwecke  nicht  beanstanden.  Eine  Herabsetzung
des  Kochsalzpreises  glaubte  man  gegenüber  dem  Defizit  der  Staatskasse  von
3  Millionen  Gulden  nicht  rechtfertigen  zu  können.  Während  die  Regierung
gegen  eine  Herabsetzung  des  Steinsalzpreises  war,  stimmten  die  Mitglieder  der
württ.  Kammer  in  der  Sitzung  vom  6.  März  1849  dem  Vorschlage  der  Kommission ­
  ans  Herabsetzung  zu.  Besonders  im  Interesse  der  Industrie  wurde  eine
Ermäßigung  der  Salzpreise  geltend  gemacht.  Es  wurde  darauf  hingewiesen,
daß  die  in  der  Entwicklung  begriffenen  Württembergischen  Sodafabriken  und  Seifefabriken ­
  gegenüber  dem  Auslande  nur  dann  konkurrenzfähig  werden,  wenn  sie
sich  mit  wohlfeilem  Salze  versorgen  können.  Nicht  mit  Unrecht  machte  man
geltend,  daß  in  England  damals  auf  Salz  keinerlei  Steuer  ruhte  und  daß  auch
die  französischen  Sodafabriken  zu  Marseille  und  anderwärts  für  ihre  Fabrikation
das  notwendige  Salz  steuerfrei  erhielten.  Kulturhistorisch  interessant  für  die
Geschichte  des  Salzes  überhaupt  und  insbesondere  mit  Rücksicht  auf  Württemberg ­
  sind  einige  volkstümliche  Ausführungen  des  Abg.  Krauch,  die  dieser  in  der
württ.  Kammer  in  der  Sitzung  vom  17.  November  18ö1  abgab?).  Wir  lassen
hier  diese  Ausführungen,  welche  sich  auf  die  Herabsetzung  des  Steinsalzpreiscs
beziehen,  wörtlich  folgen.  Der  Abg.  Krauch  sagte:
„Ich  wollte  dafür  stehen,  meine  Herren,  daß,  wenn  der  Preis  des  Steiu-„salzes
  auf  1  kr.  per  Pfund  ermäßigt  wird,  der  Absatz  mehr  als  das  Doppelte
„beträgt.  Der  Verkauf  des  weißen  Salzes  um  3  kr.  verschwindet  auf  dem
„Lande  ganz  und  gar.  Durchgehen  Sie  Dorf  für  Dorf,  meine  Herren  —  ich
„gebe  Ihnen  mein  Wort,  sie  werden  auf  dem  Lande,  abgesehen  von  den  Pfarr-„
  Häusern  und  den  ordentlichen  Wirtshäusern,  nirgends  mehr  weißes  Salz  im
„Gebrauch  finden.  Die  Leute  sind  genötigt,  mit  ihrem  Vieh  wüstes  Salz  zu
„essen,  sogenanntes  Viehsalz,  das  schwarz  gemacht  wird  —  das  verzehren  diese
„Leute  zu  ihren  Kartoffeln,  denn  sie  haben  kein  Geld  mehr,  um  Salz  zu  3  kr.
»das  Pfund  kaufen  zu  können.  Ja,  selbst  ordentliche  Bauern  müssen  warten  —
»ich  möchte  sagen,  bis  die  Hühner  gelegt  haben,  um  einige  Kreuzer  lösen  und
„damit  Salz  kaufen  zu  können.  So,  meine  Herren,  steht  es  gegenwärtig  auf
„dem  Lande."
Hierauf  erwiderte  der  Staatsrat  v.  Knapp,  daß  das  Steinsalz  keineswegs
mit  fremdartigen  Bestandteilen  gemischt  werde,  die  graue  Farbe  vielmehr  einen

1)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  der  Abgeord.  Jahr  1849.  II.  Band.  S.  2055.
2)  Verhandlungen  d.  württ.  Kammer  d.  Abg.  Jahr  1951.  III.  Band.  S.  1106.
            
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