Full text: Steuerersparung, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung

Einzahlungen von Gewerken steuerpflichtig sind und die 
©. m. b. H., obgleich sie aus den Gewerken selbst besteht, selbst 
nicht Gewerke ist, so würde an und für sich der Zubuße 
stempel entfallen. Die Rechtsprechung hat trotzdem die Stempel 
pflicht bejaht, weil der Begriff der auf Gewerkschaftskuxe 
ausgeschriebenen Einzahlungen auch • solche Einzahlungen 
umfasse, welche von den Gewerken durch Vermittlung einer 
in der angegebenen Weise errichteten G. nt. b. tz. geleistet 
werden^). 
Ausammenfaffung üer bisherigen Rechtsprechung 
über Steuerersparung und Steuerumgehung. 
Nach Maßgabe der Rechtsprechung stellt sich die Rechts 
lage bis zum Inkrafttreten der RAO. folgendermaßen: 
Der Um st and, daß der von ei ne in Steuer 
pflichtigen durch die Vornahme eines Rechts 
geschäfts erstrebte wirtschaftliche Zweck, stch 
durch Vornahme des einen Rechtsgeschäfts 
ebensogut erreichen läßt wie durch ein 
anderes, davon wesentlich verschiedenes 
Rechtsgeschäft, nötigt die Beteiligten nicht, 
das Rechtsgeschäft in der Form abzu 
schließen, durch die der Steuerfiskus am 
günstigsten gestellt wird, selb st wenn sie da- 
M ) Ztschr. f. Bergr., Bd. 57, S. 272. Wie Kahn, Steuer- 
umgehung und Steuerersparung, S. 6, ausführt, würde 
der Zubußestempel trotz dieser Entscheidung erspart werden 
können, wenn die eingeschobene G. nt. b. H. nicht aus 
den Gewerken als Gesellschaftern besteht, sondern wenn die 
von der Gewerkschaft benötigten Betriebsmittel von dritter Seite 
aufgebracht werden, und zwar auch dann, wenn die Gewerken 
gegenüber der G. nt. b. H. das Delkredere für die Rückzahlung 
übernehmen würden. Nach § 5 RAO. würde in solchem Fall 
von der Steuerbehörde wahrscheinlich die Stempelpficht angenommen 
werden. Denn ein ungewöhnlicher Weg liegt hier wohl vor. Man 
könnte sich aber trotzdem denken, daß dieses Verfahren nicht 
in der Absicht der Steuerumgehung, sondern aus besonderen wirt 
schaftlichen Gründen gewählt würde, etwa deshalb, weil die Ge 
werken zur Zeit nicht über die nötigen Mittel verfügten.
	        
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