Full text: Steuerersparung, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung

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Einführung einer Legalüefinition des Begriffes der 
„Steuerumgehung". 
Um eine derartige gleichmäßige und wirkliche Durchfüh 
rung der Steuergesetze zu sichern, hat es der Gesetzgeber für 
erforderlich erachtet, in die gesetzgeberische Technik eine Legal 
definition des Begriffs der „Steuerumgehnng" neu einzu 
führen und damit den bisher von der Rechtsprechung aner 
kannten Grundsatz, es sei niemandem verwehrt, sich so einzu 
richten, daß er möglichst wenig Steuern zu entrichten brauche, 
dahin einzuschränken, daß es „als unerlaubt, nicht im Sinn 
von strafbar, sondern in dem Sinn von gleichgültig für die 
Besteuerung gelten muß, wenn jemand auf Kosten der Gesamt 
heit eine Steuer dadurch zu seinem persönlichen Vorteil um 
gehen will, daß er den wirtschaftlichen Erfolg, den das Gesetz 
mit der Steuer treffen will, durch Mißbrauch von Formen 
des bürgerlichen Rechts in einer Weise erzielt, die formell 
nicht unter die Steuer fällt“ 3 ). 
die gesetzlichen Bestimmungen über Steuerumgehungen. 
(§ 5 RAO.) 
Dieses Ziel will der Gesetzgeber dadurch erreichen, daß 
er folgende Bestimmung in die RAO. aufgenommen hat: 
„Durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmög 
lichkeiten des bürgerlichen Rechts kann die Steuerpflicht nicht 
umgangen oder gemindert werden. 
Ein Mißbrauch im Sinn des Abs. 1 liegt vor, wenn: 
1. in Fällen, wo das Gesetz wirtschaftliche Vorgänge, Tat 
sachen und Verhältnisse in der ihnen entsprechenden 
rechtlichen Gestaltung einer Steuer unterwirft, zur Um 
gehung der Steuer nicht entsprechende, ungewöhnliche 
Rechtsformen gewählt oder Rechtsgeschäfte vorgenom 
men werden, und 
3 ) Entwurf 94.
	        
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