Aapitalertragsteuergesetz
Für die Praxis dargestellt mit Einleitung, Erläuterungen, Musterbeispielen
und einem Schlagwörterverzeichnis versehen von
Hugo Rohde
Beigeordneter der Gemeinde Zehlendor,
Preis: Gebunden 6,—bis 8,— M-
Die Kapitalertragsteuer stellt, wie die Mehrzahl der Gewerbesteuern und Grundsteuern eine
Abgabe vom Roherträge dar, welche die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen nicht
berücksichtigt. Durch dies Gesetz sollen die Erträge aus Kapitalvermögen, wie Zinsen von
Anleihen,Hypotheken,Darlehen usw., ferner Dividenden,Ausbeuten usw.
einer Steuer von 10 v. h unlerworfen werden. Der vorliegende Kommentar bringt eine Ueber
sicht über die Entstehungsgeschichte des Gesetzes und gibtzuden einzelnen Vorschriften
die erforderlichen Erläuterungen, die durchweg allgemeinverständlich gehalten, und
mit zahlreichen Beispielen versehen sind. Wichtige Steuer- und Meldevorschriften sind zu
beachten; unter gewissen Umständen können Härten durch Befreiungs
und Erstattungsanträge gemildert werden usw.
Die Reichsabgabenordnung
Ausführlich erläutert von Reqierungsrat L. Buck und Rechtsanwalt Lucas
Beigeordneter in Düsieldorf Düsseldorf
Preis: Gebunden 32,— M.
Unentbehrlich für Behörden und Steuerzahler!
Die Reichsabgabenordnung bewegt sich in ganz neuen Bahnen, daher ist es unerläßlich,
sich über dieses Gebiet genau zu orientieren. Sie bedeutet für das gesamte Steuerrecht
das, was die Zivilprozeßordung für das bürgerliche Recht und die Strafprozeßordnung für
das Strafrecht bedeutet, indem sie von den Zuständigkeiten FrtstenderFälligkeit,
Zahlung. Stundung und Verjährung der Steuern und Zölle, dem Rechts
mittel- und Beschwerdeverfahren, und dem Zwangsvollstreckungsver
fahren handelt. Sie hat aber noch eine weit darüber hinausgehende Bedeutung, indem
sie die Bewertungsvorschriften für die Retchssteuergesetze (Bewertung der Grundstücke, Wert
papiere Forderungen und Rechte) gibt, Bestimmungen über die Auskuuftspflicht der
Banken, Sparkassen, Behörden, und Personen trifft und das formelle und
materielle Strafverfahren regelt. Wegen der völligen Neuheit des Stoffes ist die
Anschaffung des obigen Werkes allen Behörden und Steuerpflichtigen zu empfehlen.
Die neuen Dreichssteuern
in Form freier Vorträge und Abhandlungen zusammenhängend und faßlich dargestellt von
Iustizrat Dr. Noest, Solingen
Eine fortlaufende Serie einzelner Brosckiüren:
In aller Karze erscheinen:
1. Umsatzsteuer. Gesetz vom 24. Dez. 1919 2. Reichsnotopser. Gesetz vom 31. Dez. 1919
Demnächst erscheinen:
3. Reichseinkoinmensteuer. Gesetz vom 29. März 192» — 4. Kapitalertragsteller. Gesetz
vom 29. März 1920 — 5. Körperschastssteuer. Gesetz vom 30. März 1920
Erschienen sind:
6. Die Krtegsabgabe 1919 vom Mehreinkommen »nd Mehrgewinn nach dem Gesetz
vom 10. Lept. 1919. 3, M. 7. Die Krtegsabgabe vom Bermögenszuwachs vom 10.
Seht. 1919.3,-311. — 8. Das Reichserbschaftsstcnergesetz. Gesetz vom 10. Sept. 1919. V, 311.
Preis einer jeden Broschüre: Etwa 3,— M. bis 5,— M.
Die unglaublichen finanziellen Lasten, die auf dem Reiche liegen und es schier zu erdrücken
drohen, können nur durch eine Anspannung der Steuerkräfte bewältigt werden, wie sie noch
niemals vorher und nirgendwo ins Werk gesetzt worden sind. In dieser Sammlung sollen
die wichtigsten diesem Zwecke dienenden Gesetze erläutert werden, nicht in Form eines
Kommentars» sondern in Form freier Vorträge in denen der Verfasser die
juristischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge darlegt, die diese Gesetze durchziehen und
unter diesem Gesichtswinkel ein Verständnis derselbe» zu erschließen sucht. Die Vorträge
find für Juristen wie für Laien bestimmt. Beiden soll durch eine zusammenhängende, auch
in ihrer äußeren Form anregende Darstellung etwas geboten werden, was ein Kommentar
nicht zu bieten vermag.
Industrieverlag Spaeth L Linde.