Full text: Steuerersparung, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung

Aapitalertragsteuergesetz 
Für die Praxis dargestellt mit Einleitung, Erläuterungen, Musterbeispielen 
und einem Schlagwörterverzeichnis versehen von 
Hugo Rohde 
Beigeordneter der Gemeinde Zehlendor, 
Preis: Gebunden 6,—bis 8,— M- 
Die Kapitalertragsteuer stellt, wie die Mehrzahl der Gewerbesteuern und Grundsteuern eine 
Abgabe vom Roherträge dar, welche die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen nicht 
berücksichtigt. Durch dies Gesetz sollen die Erträge aus Kapitalvermögen, wie Zinsen von 
Anleihen,Hypotheken,Darlehen usw., ferner Dividenden,Ausbeuten usw. 
einer Steuer von 10 v. h unlerworfen werden. Der vorliegende Kommentar bringt eine Ueber 
sicht über die Entstehungsgeschichte des Gesetzes und gibtzuden einzelnen Vorschriften 
die erforderlichen Erläuterungen, die durchweg allgemeinverständlich gehalten, und 
mit zahlreichen Beispielen versehen sind. Wichtige Steuer- und Meldevorschriften sind zu 
beachten; unter gewissen Umständen können Härten durch Befreiungs 
und Erstattungsanträge gemildert werden usw. 
Die Reichsabgabenordnung 
Ausführlich erläutert von Reqierungsrat L. Buck und Rechtsanwalt Lucas 
Beigeordneter in Düsieldorf Düsseldorf 
Preis: Gebunden 32,— M. 
Unentbehrlich für Behörden und Steuerzahler! 
Die Reichsabgabenordnung bewegt sich in ganz neuen Bahnen, daher ist es unerläßlich, 
sich über dieses Gebiet genau zu orientieren. Sie bedeutet für das gesamte Steuerrecht 
das, was die Zivilprozeßordung für das bürgerliche Recht und die Strafprozeßordnung für 
das Strafrecht bedeutet, indem sie von den Zuständigkeiten FrtstenderFälligkeit, 
Zahlung. Stundung und Verjährung der Steuern und Zölle, dem Rechts 
mittel- und Beschwerdeverfahren, und dem Zwangsvollstreckungsver 
fahren handelt. Sie hat aber noch eine weit darüber hinausgehende Bedeutung, indem 
sie die Bewertungsvorschriften für die Retchssteuergesetze (Bewertung der Grundstücke, Wert 
papiere Forderungen und Rechte) gibt, Bestimmungen über die Auskuuftspflicht der 
Banken, Sparkassen, Behörden, und Personen trifft und das formelle und 
materielle Strafverfahren regelt. Wegen der völligen Neuheit des Stoffes ist die 
Anschaffung des obigen Werkes allen Behörden und Steuerpflichtigen zu empfehlen. 
Die neuen Dreichssteuern 
in Form freier Vorträge und Abhandlungen zusammenhängend und faßlich dargestellt von 
Iustizrat Dr. Noest, Solingen 
Eine fortlaufende Serie einzelner Brosckiüren: 
In aller Karze erscheinen: 
1. Umsatzsteuer. Gesetz vom 24. Dez. 1919 2. Reichsnotopser. Gesetz vom 31. Dez. 1919 
Demnächst erscheinen: 
3. Reichseinkoinmensteuer. Gesetz vom 29. März 192» — 4. Kapitalertragsteller. Gesetz 
vom 29. März 1920 — 5. Körperschastssteuer. Gesetz vom 30. März 1920 
Erschienen sind: 
6. Die Krtegsabgabe 1919 vom Mehreinkommen »nd Mehrgewinn nach dem Gesetz 
vom 10. Lept. 1919. 3, M. 7. Die Krtegsabgabe vom Bermögenszuwachs vom 10. 
Seht. 1919.3,-311. — 8. Das Reichserbschaftsstcnergesetz. Gesetz vom 10. Sept. 1919. V, 311. 
Preis einer jeden Broschüre: Etwa 3,— M. bis 5,— M. 
Die unglaublichen finanziellen Lasten, die auf dem Reiche liegen und es schier zu erdrücken 
drohen, können nur durch eine Anspannung der Steuerkräfte bewältigt werden, wie sie noch 
niemals vorher und nirgendwo ins Werk gesetzt worden sind. In dieser Sammlung sollen 
die wichtigsten diesem Zwecke dienenden Gesetze erläutert werden, nicht in Form eines 
Kommentars» sondern in Form freier Vorträge in denen der Verfasser die 
juristischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge darlegt, die diese Gesetze durchziehen und 
unter diesem Gesichtswinkel ein Verständnis derselbe» zu erschließen sucht. Die Vorträge 
find für Juristen wie für Laien bestimmt. Beiden soll durch eine zusammenhängende, auch 
in ihrer äußeren Form anregende Darstellung etwas geboten werden, was ein Kommentar 
nicht zu bieten vermag. 
Industrieverlag Spaeth L Linde.
	        
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