166 Ul. Die Ausbildung des Fabrikbetriebes von 1870 bis zur Gegenwart.
hat uns somit einen vollständigen Sieg der mittleren
und großen Betriebe gebracht.
Ich wende mich nunmehr im einzelnen der Entwicklung der
verschiedenen Betriebsgrößen zu. Bei den Kleinbetrieben kann
ich mich kurz fassen. Hier findet in allen Größen ein Rückgang
der Zahl der Betriebe und der beschäftigten Personen statt, und
zwar ist dieser Rückgang um so stärker, je weniger Personen
in den einzelnen Betrieben beschäftigt werden. Von 1882—1907
nahmen ab die Alleinbetriebe ohne Motore um 58,8 °/ 0 , die
Alleinbetriebe mit Motoren um 36,2%, die Betriebe mit zwei
beschäftigten Personen um 33,5% und die Zahl der darin beschäftigten
Personen um 33,4%, endlich die Betriebe mit 3 bis
5 beschäftigten Personen um 21,6 % und die Zahl der darin beschäftigten
Personen um 20,9%.
Wie steht es nun mit der Entwicklung der größeren Betriebe?
Hat man auch hier in einzelnen Betriebsgrößen Rückgänge
zu'verzeichnen, oder hat überall eine Zunahme der Zahl
sowohl der Betriebe, wie auch der beschäftigten Personen stattgefunden?
Diesen Fragen will ich im folgenden etwas nähertreten.
Zu diesem Zwecke scheide ich die größeren Betriebe
wieder in Mittel- und Großbetriebe. Die amtliche Statistik nimmt
diese Trennung generell für alle Gewerbe vor und nennt alle
Betriebe mit mehr als 50 beschäftigten Personen Großbetriebe.
Nun ist aber bekannt, daß nicht allein die Zahl der beschäftigten
Personen ein Kriterium des Großbetriebs bildet, daß vielmehr
bei der Beurteilung der Frage, ob ein Betrieb als Großbetrieb
anzusehen ist, in erster Linie die Intensität der Arbeitsteilung
und Arbeitsvereinigung, die Ausdehnung der Anwendung maschineller
Kräfte und Arbeitsmaschinen, die Größe der aufgewendeten
Kapitalien, die Produktionsmengen usw. zu berücksichtigen
sind. Will man daher in einem bestimmten Gewerbezweige
die Ausdehnung des Großbetriebs feststellen und sich
zu diesem Zwecke der Zahl der beschäftigten Personen als
Kriterium der verschiedenen Betriebsgrößen bedienen, so darf
man nicht ohne weiteres die Zahl von 50 beschäftigten Personen
als Grenze zwischen Groß- und Mittelbetrieb annehmen, sondern
man muß untersuchen, bei wieviel beschäftigten Personen
in diesem bestimmten Gewerbezweige die Voraussetzungen des
Großbetriebs erfüllt sind, und danach die Scheidung zwischen
Groß- und Mittelbetrieb durchführen, ln der Ölmüllerei muß