Full text : Die deutsche Ölmüllerei

30  I-  DieLage  derÖlmüllerei  in  Preußen  vorEinführung  derGewerbefreiheit.
vor  allem  Betriebskosten  die  Menge  der  täglich  verarbeiteten
Rohmaterialien  die  gleiche,  wenn  nicht  gar  eine  größere  war
als  bei  den  Roßölmühlen.
Wenden  wir  uns  zu  dem  Produktionsverfahren  in  den  beiden
wichtigsten  Betriebsformen  jener  Zeit,  nämlich  in  den  Wasserund
  Windölmühlen.  Diese  unterschieden  sich  hauptsächlich  nur
durch  die  verschiedene  Betriebskraft,  im  übrigen  war  die  Technik
bei  beiden  die  gleiche.  Ihr  Arbeitsverfahren  war  zwar  noch
durchaus  handwerksmäßig,  immerhin  aber  hatten  sie  durch  Ausnützung ­
  von  Naturkräften  eine  bedeutend  größere  Betriebskraft
zur  Verfügung  als  die  Ölschlägereien  und  Roßölmühlen,  arbeiteten ­
  infolgedessen  schneller  und  erzielten  auch  größere  Ausbeute ­
  als  diese.
Der  allgemeinen  Ausbreitung  dieser  Arten  von  Ölmühlen
stand  als  hauptsächlichster  Grund  das  sogen.  „Mühlenregal  des
Reiches“  entgegen.  Die  Geschichte  der  Wassermühlen  sowie
des  Mühlenregals  ist  unter  Zugrundelegung  des  Artikels  über
„Mühlenrecht“  in  Conrads  „Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften“ ­
  kurz  folgende:  Die  Anlage  der  Wassermühlen  verursachte ­
  wegen  der  damit  verbundenen  Damm-  und  Schleusenbauten ­
  von  jeher  große  Anlagekosten.  Daraus  erklärt  es  sich,
daß  derartige  Mühlen  zu  denjenigen  gewerblichen  Anlagen  gehörten, ­
  welche  sich  gewöhnlich  auf  großen  Grundherrschaften
vorfanden,  und  zwar  wurden  sie,  nachdem  der  eigene  Betrieb
der  Grundherren  immer  mehr  zurücktrat,  von  diesen  meistens
in  der  Form  der  Erbleihe  und  Erbpacht  ausgetan.  Das  Recht  zur
Anlegung  einer  Mühle  stand  ursprünglich  jedermann  als  Ausfluß ­
  seines  Grundeigentums  zu.  Auf  dem  Reichstag  auf  den  ronkalischen
  Feldern  vom  Jahre  1154  jedoch  wurde  das  Recht,  eine
Mühle  anzulegen  und  zu  betreiben  von  Friedrich  I.  zu  einem
Regal  gemacht.  Der  Grund  war  die  Anschauung,  daß  dem  Kaiser
das  Wasser  als  „Des  Reiches  Straße“  gehöre 5 ).  Dieses  Mühlenregal ­
  des  Reiches,  d.  h.  das  ausschließliche  Recht  des  Reiches,
Wassermühlen  zu  erbauen  und  zu  betreiben,  wurde  vom  Reiche
gewöhnlich  durch  Privilegien  auf  Landesherren  und  Städte  überschaffungs-
  wie  auch  die  Reparaturkosten  verminderten.  Überhaupt  stellte
sich  schon  der  Ölgang  an  sich  teurer  als  diese  einfachen  von  Menschen
getretenen  Stampfen.
a )  Anton,  „Geschichte  der  deutschen  Landwirtschaft“.  1802.  Bd.  III,
S.  238.
            
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