Full text : Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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Bilanz  eine  weitgehende  Schädigung  der  Unternehmer  bedeuten,
insofern,  als  dieselben  sich  damit  ihrer  Konkurrenz  ausliefern.
Ich  glaube  vielmehr,  daß  die  Entwicklung  der  Rechnungslegung ­
  dahingehen  muß,  die  in  der  Bilanz  gezeigten  Werte  durch
ein  wirksames  Kontrollorgan  verbürgt  zu  wissen.
Fragen  wir  uns  nun,  welche  Erfordernisse  muß  die  Kontrolle
bezw.  ihre  Mittel  und  Organe  ausweisen,  damit  sie  ihren  größten
Nutzeffekt  hergibt?
Als  Mittel  der  Kontrolle  haben  wir,  wie  ich  zeigte,  anzusprechen: ­

1.  das  Verrechnungssystem  —  Buchhaltung
—  innere  Kontrolle;
2.  die  Revision  —  äußere  Kontrolle.
Die  Buchhaltung  ist  eine  wissenschaftliche  Methode,  die  die
Vermögensveränderungen  und  Erfolge  iGewinn  oder  Verlust)  einer
im  Betrieb  befindlichen  Wirtschaft  ziffernmäßig  darstellen  soll;  als
solche  ist  ihr  Ausbau  Aufgabe  der  Handelsbetriebslehre.  Der
Wirtschaftende  hat  nur  das  Interesse,  die  Buchführungsform  dem
Charakter  seiner  Unternehmung  anzupassen  und  unter  Vermeidung
aller  unökonomischer  Vorgänge  möglichst  schnell  und  billig  zum
sicheren  Resultat,  zu  seiner  Dispositionsbasis  zu  gelangen.  Normen
für  die  technische  Ausgestaltung  der  Buchhaltung  auch  nur  für
bestimmte  Berufsgattungen  aufzustellen  wäre  töricht;  es  wäre
das  gleiche,  wollte  der  Ingenieur  z.  B.  für  Maschinenfabriken  ein
Schema  von  Maschinen  aufstellen,  das  sich  ausschließlich  in  jedem
einzelnen  Betriebe  zur  Erreichung  des  höchsten  ökonomischen  Nutzens
verwenden  ließe.  Hier  wie  dort  heißt  es  den  individuellen  Bedürfnissen ­
  des  Betriebes  Rechnung  tragen.  Darum  kann  man
nie  dringend  genug  vor  den  sogen,  künstlichen  Systemen  warnen.
Es  erübrigt  sich,  hier  näher  auf  den  technischen  Aufbau  der
Buchhaltung  einzugehen;  er  soll  uns  verbürgen
1.  den  Nachweis  des  Vermögens  und  seiner
Veränderungen;
2.  den  Nachweis  des  Erfolges  (Gewinn  oder
Verlust);
3.  die  Kontrolle:  der  Ab-  und  Zugänge  der  Bestände,
der  Richtigkeit  der  Kalkulation  in  jedem  Teile  des
Betriebes  u.  a.
Während  der  Nachweis  des  Vermögens  und  des  Erfolges
nach  Ablauf  einer  bestimmten  Periode  (in  der  Regel  Geschäftsjahr, ­
  aber  auch  Semester,  Monat  usw.)  in  der  Ausstellung  der
Bilanz  und  Gewinn-  und  Verlustrechnung  erfolgt,  arbeitet  die
Kontrolle  kontinuierlich  während  der  ganzen  Periode.
            
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