Full text : Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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sangsbedingungen  gearbeitet,  der  Unterschied  ist  daher  vielleicht
mehr  ein  sozialer  als  intellektueller".
Die  Mitgliederzahl  der  „Society“  gibt  „The  incorporated'
Accountants  Year  Book  1912—1918  auf
880  Fellows
1629  Associates
total  2509  an.
Die  schon  öfters  erstrebte  Vereinigung  dieser  beiden  Verbände:
„Institute"  und  „Society“  ist  bisher  nicht  gelungen.  Außerdem
bestehen  neben  diesen  beiden  großen  Instituten  noch  eine  große
Anzahl  Amateurrevisoren,  die  sich  auch  teils  in  Gesellschaften
zusammengeschlossen  haben;  sie  üben  ihre  Tätigkeit  meist  im
Nebenberuf  aus;  es  muß  daher  dem  Publikum  überlassen  bleiben,
den  tüchtigen  Revisor  gegenüber  dem  Pfuscher  herauszusuchen.
Mit  Recht  bemerkt  Gertung  zu  diesem  Übelstand:  „Es  ist
sehr  bemerkenswert,  daß  bei  diesen  Gründungen  cher  zwei  großen  Verbände) ­
  niemals  ein  Monopol  gefordert  oder  gewährt  worden  ist"?)
Das  Gesetz  gibt  keinerlei  Garantien  dafür,  daß  Personen,
die  den  Revisorenberuf  ausüben,  dazu  qualifiziert  sind.  Tatsache
aber  ist,  daß  die  Mitglieder  der  großen  Verbände  sich  in  der
englischen  Geschäftswelt  eines  großen  Ansehens  und  Vertrauens
erfreuen,  das  durch  den  Ruf  ihrer  beruflichen  Befähigung  wohlbegründet ­
  ist.  Diesen  Ruf  suchen  sich  die  genannten  Gesellschaften
zu  erhalten  durch  die  Forderung  gleichartiger  sachlicher  Ausbildung ­
  und  Schaffung  strenger  Bedingungen  zur  Aufnahme  in
die  Verbände.
Die  Ausbildung  der  Revisoren  des  „Institute"  regelt  Art.  4 2 )
des  Statuts  st  („Bye  Laws"  in  der  Fassung  von  1880  mit  den
Ergänzungen  von  1904  und  1910).
Wer  sich  dem  Berus  als  Accountant  widmen  will,  muß
mindestens  16  Jahre  alt  sein.  Besitzt  er  keinen  akademischen
Grad,  so  muß  er  sich  einer  Vorprüfung  (Preliminary)  unterziehen,
in  der  er  seine  Allgemeinbildung  nachweist.  Die  Prüfung,  die
im  Werte,  soviel  ich  Einblick  gewinnen  konnte,  ungefähr  der
Prüfung  zur  Erlangung  des  Einjährig-Freiwilligen-Zeugnisses
unserer  Oberrealschule  entspricht,  ist  nur  schriftlich  und  erstreckt
sich  auf  folgende  Fächer:

1)  O.  Geltung,  Die  Bücherprüfung  im  englischen  Aktienrechte.
2 )  Seit  Juni  1891  in  Kraft.  ,  ,
3 )  Ich  beschränke  mich,  hier  nur  auf  die  Ausbildung  der  Mitglieder  des
„Instituts"  einzugehen,  bei  der  „Society“  sind  die  Bestimmungen  über  die  Ausbildung ­
  fast  dieselben.
            
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