Full text: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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In Österreich liegen die Verhältnisse ähnlich wie bei uns 
in Deutschland, man begegnet dem Revisionswesen nur mit wenig 
Interesse. Auch findet der Stand der Bücherrevisoren wenig 
Rückhalt durch die Gesetzgebung; obligatorisch ist die Bücherprüfung 
nur bei den „Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und 
anderen Vereinen" (Gesetz v. 10. 6. 1903). 
Es sind auch Versuche gemacht worden (1903/04: A. Kohn 
und E. v. Lenz), das englische System bei der Regierung durch 
zudrücken, aber ohne Erfolg. 
In diese Zeit 1904 fällt auch die Vereinigung der beim 
Handels- und Strafgerichte in Wien ständig beeidigten Buch 
sachverständigen zu einem „Gremium der Buchsachverständigen", 
das 1906 einen Reoisionsverband für Erwerbs- und Wirtschafts- 
genossenschaften und Vereine gründete. Zum Zwecke der Vor 
bildung von Bücherrevisoren besteht seit Oktober 1906 an der 
Exportakademie des Handelsmuseums in Wien ein Spezialkurs 
über Bücher- und Bilanzrevision. 
Bevor ich nun zur Besprechung der Verhältnisse der berufs 
mäßigen Bücherprüfung in Deutschland übergehe, möchte ich noch 
erwähnen, daß sich ein Bücherrevisorenstand in allen Kultur 
ländern herausgebildet hat, sich aber heute noch meistenteils im 
Entwicklungs- und Organisationsstadium befindet: so Frankreich, 
Rußland, Spanien, Zentralamerika usw. 
4. Die Berufsbücherrevisoren, 
b) In Deutschland. 
Der Bücherrevisor in Deutschland hat eigentlich noch keine 
Geschichte?) Weder der gewaltige Aufschwung unseres Wirtschafts 
lebens, weder die bedeutenden gesetzgeberischen Neuordnungen der 
letzten 50 Jahre, noch die eingetretenen Krisen — so der Gründungs 
rummel anfangs der 70 er Jahre — vermochten diesen Beruf 
einem Erstarken entgegenzuführen; er harrt der Wiedergeburt 
noch heute. 
Ende des 18. Jahrhunderts treffen wir in den Hansestädten 
Buchhalter an, die eine ähnliche Rolle gespielt haben mögen wie 
unsere nicht juristischen Konkursverwalter heutigentags. Darauf 
deutet wohl auch der Name hin, mit dem diese Buchsachverständigen 
in Hamburg belegt werden: Fallitbuchhalter. Namentlich in den 
tz B. Penndorf, Chemnitz, weist in seinem Aufsatz „Zur Entwicklung der 
Bücherrevision in Deutschland" (in Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handels 
praxis, Januar 1914) nach, daß bereits im Mittelalter vereinzelt kaufmännische 
Sachverständige vor Gericht auftraten.
	        
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