Full text : Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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der  Gesellschaft  zu  beurteilen;  dieser  Standpunkt  wäre  auch  nur
berechtigt,  denn  die  Directors  bezw.  die  Gesellschaft  wären  dann
in  gefahrbringender  Weise  der  Willkür  des  Revisors  ausgesetzt.
Die  von  mir  besprochenen  Mängel,  mit  denen  ich  vor  allem
das  System  des  Audits  treffen  wollte  und  an  deren  Vorhandensein ­
  die  Schuld  nicht  der  englische  Bücherrevisor,  sondern  der  Gesetzgeber ­
  trägt,  lassen  vielleicht  die  Vermutung  aufkommen,  daß  sich
dieselben  zur  Kalamität  herausgebildet  hätten.  Dem  ist  nicht  so;
die  englischen  Revisoren  haben  es  bisher  durch  ihre  intellektuelle
und  moralische  Qualität  verstanden,  sich  das  Ansehen  und  Vertrauen ­
  der  englischen  Geschäftswelt  zu  erwerben  und  zu  erhalten;
und  mir  erscheint  das  Urteil  von  Jafföff  viel  zu  hart,  der  die
Ansicht  vertritt,  daß  die  Bescheinigung  des  Auditors  nicht  das
Papier  wert  sei,  auf  das  sie  geschrieben.  Die  Erfolge  verdankt
der  englische  Bücherrevisor  aber  lediglich  der  mustergültigen  Organisation ­
  seiner  Verbände;  diese  ist  vorbildlich  und  nachahmenswert, ­
  nicht  das  Audit  in  seiner  jetzigen  Gestalt.  Leider  ist  diesem
Umstande  bisher  bei  der  Darstellung  des  englischen  Systems  nie
Rechnung  getragen  worden.
Das  Einkommen  der  einzelnen  Accountants  beträgt  nach
Beigel  ff  oft  bis  zu  40  000  Mk.  und  mehr.  Die  Tageshonorarsätze ­
  richten  sich  nach  der  Arbeitszeit  und  Qualität  der
zur  Revision  verwendeten  Personen  und  schwanken  zwischen  20
und  65  Mk.  Selbstverständlich  werden  die  niederen  Sätze  nur
für  Schreiber  in  Ansatz  gebracht.  In  vielen  Fällen  bezieht  aber
der  Accountant,  wenn  er  die  Revision  dauernd  behält,  eine
Pauschalsumme,  und  es  gibt  Firmen,ff  die  jährlich  mehr  denn
20000  Mk.  dafür  ausgeben.
Wie  ich  schon  vorn  erwähnte,  erstrecken  die  englischen  Revisorenverbände ­
  ihre  Tätigkeit  weit  über  das  eigene  Heimatland  hinaus;
überall  wo  englische  Kaufleute  tätig  sind,  treffen  wir  auch  den
Accountant;  in  den  britischen  Kolonien  ist  das  Revisorenwesen
bestorganisiert.
Ähnliche  Einrichtungen  im  Bücherrevisorenwesen,  die  sich  an
den  englischen  Typ,  was  Vorbildung  usw.  betrifft,  anlehnen,
finden  wir  in  Nordamerikas)  wo  als  wichtigste  Verbände  aufgeführt ­
  zu  werden  verdienen:

ff  E.  Jaffö,  Das  englische  Bankwesen  1905.
ff  Beigel,  Theorie  und  Praxis  S.  184.
ff  Dieser  Fall  kommt  allerdings  vereinzelt  auch  bei  uns  in  Deutschland  vor.
ff  Näheres  bei  I.  Jastrow  in  seinem  „Bericht  über  eine  volkswirtschaftliche
Studienreise  in  Nordamerika"  und  E.  Römer,  Die  Bücherrevisorenpraxis  in
Deutschland  und  England.
            
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