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In Österreich liegen die Verhältnisse ähnlich wie bei uns
in Deutschland, man begegnet dem Revisionswesen nur mit wenig
Interesse. Auch findet der Stand der Bücherrevisoren wenig
Rückhalt durch die Gesetzgebung; obligatorisch ist die Bücherprüfung
nur bei den „Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und
anderen Vereinen" (Gesetz v. 10. 6. 1903).
Es sind auch Versuche gemacht worden (1903/04: A. Kohn
und E. v. Lenz), das englische System bei der Regierung durchzudrücken,
aber ohne Erfolg.
In diese Zeit 1904 fällt auch die Vereinigung der beim
Handels- und Strafgerichte in Wien ständig beeidigten Buchsachverständigen
zu einem „Gremium der Buchsachverständigen",
das 1906 einen Reoisionsverband für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
und Vereine gründete. Zum Zwecke der Vorbildung
von Bücherrevisoren besteht seit Oktober 1906 an der
Exportakademie des Handelsmuseums in Wien ein Spezialkurs
über Bücher- und Bilanzrevision.
Bevor ich nun zur Besprechung der Verhältnisse der berufsmäßigen
Bücherprüfung in Deutschland übergehe, möchte ich noch
erwähnen, daß sich ein Bücherrevisorenstand in allen Kulturländern
herausgebildet hat, sich aber heute noch meistenteils im
Entwicklungs- und Organisationsstadium befindet: so Frankreich,
Rußland, Spanien, Zentralamerika usw.
4. Die Berufsbücherrevisoren,
b) In Deutschland.
Der Bücherrevisor in Deutschland hat eigentlich noch keine
Geschichte?) Weder der gewaltige Aufschwung unseres Wirtschaftslebens,
weder die bedeutenden gesetzgeberischen Neuordnungen der
letzten 50 Jahre, noch die eingetretenen Krisen — so der Gründungsrummel
anfangs der 70 er Jahre — vermochten diesen Beruf
einem Erstarken entgegenzuführen; er harrt der Wiedergeburt
noch heute.
Ende des 18. Jahrhunderts treffen wir in den Hansestädten
Buchhalter an, die eine ähnliche Rolle gespielt haben mögen wie
unsere nicht juristischen Konkursverwalter heutigentags. Darauf
deutet wohl auch der Name hin, mit dem diese Buchsachverständigen
in Hamburg belegt werden: Fallitbuchhalter. Namentlich in den
tz B. Penndorf, Chemnitz, weist in seinem Aufsatz „Zur Entwicklung der
Bücherrevision in Deutschland" (in Zeitschrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis,
Januar 1914) nach, daß bereits im Mittelalter vereinzelt kaufmännische
Sachverständige vor Gericht auftraten.