Full text: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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mit der Schaffung der „Diplombücherrevisoren" die erste Phase 
der Entwicklung eines qualifizierten Bücherrevisorenberufes er 
stehen ließ. 
Die Hebung ihres Standes haben sich gleichzeitig die bis 
jetzt bestehenden Organisationen der Bücherrevisoren zur Aufgabe 
gemacht; als solche kommen in Betracht: der am 17. 11. 1896 
in Berlin gegründete Verband Berliner Bücherrevisoren, welcher 
am 20. 1. 1898 in den „Verband deutscher Bücherrevisoren", ein 
getragener Verein mit dem Sitze in Berlin, umgewandelt wurde, 
und der im Jahre 1909 gegründete „Verband deutscher Diplom- 
Bücherrevisoren" mit der Zentralstelle in Leipzig. Blickt der 
letztere Verband, dem zurzeit 27 Mitglieder st angehören, erst auf 
eine kurze Vergangenheit zurück, so entfaltete er bereits eine leb 
hafte Tätigkeit zur Hebung des Standes seiner Mitglieder. 
Der „Verband deutscher Bücherrevisoren" in Berlin hat 
sich — so herb das Urteil klingen möge — im großen und ganzen 
daraus beschränkt, Verbandstage abzuhalten und Resolutionen zu 
fassen, zur Tat hat er sich bis jetzt nicht aufraffen können. 
Ein kleiner Versuch, aus der Defensive herauszugehen, wurde 
von dem Verband im Jahre 1912 unternommen, indem er an 
den Reichstag eine Petition richtete, dahingehend, „den Beruf des 
Bücherrevisors unter diejenigen Berufsarten aufzunehmen, deren 
Ausübung bei Unzuverlässigkeit untersagt werden könne"?) Zu 
st Seit Bestehen der Kurse haben erst 42 Herren daran teilgenommen. Die 
geringe Anzahl erklärt sich dadurch, daß zu den Kursen, die im Wintersemester 1908 
eingeführt wurden, nur eine beschränkte Anzahl (höchstens 10) Teilnehmer zugelassen 
und die Kurse nur im Wintersemester abgehalten werden (vgl. meine Ausführungen 
S. 60 st). 
st Die „Frankfurter Zeitung" berichtet hierüber in Nr. 209 v. 30. 7. 1913; 
vom „Verbände deutscher Bücherrevisoren" konnte ich hierzu keine Mitteilung 
erhalten. 
„Wie verlautet, schweben Erwägungen, ob die Bücherrevisoren den Bestimmungen 
des § 35 GewO, unterstellt werden sollen, was bejahendenfalls zur Ausarbeitung 
einer darauf bezüglichen Novelle zur Gewerbeordnung führen würde. Nach den 
Bestimmungen des in Rede stehenden Paragraphen würde der Beruf der Bücher 
revisoren unter die Berufsarten aufgenommen werden, deren Ausübung bei Un 
zuverlässigkeit versagt werden kann. Über die Materie sind bereits eine Reihe von 
Handelskammern gehört worden, von denen ein Teil sich im bejahenden Sinne 
geäußert hat. Es wird anerkannt, daß die unlauteren Elemente, die sich in diesem 
Stande breitmachen, eine wesentliche Schädigung verursachen, was sich auf dem 
Wirkungsfelde der Bücherrevisoren höchst unangenehm bemerkbar macht. ^ Zurzeit 
kann sich jeder als Bücherrevisor bezeichnen, der in einer anderen kaufmännischen 
Tätigkeit Mißerfolge gehabt hat, so daß hierdurch eine Überfüllung des Berufs 
eingetreten ist, die das Fortkommen der soliden Elemente sehr beschwert. ^ Bor 
allem aber hat sich als hinderlich erwiesen, daß derartige Personen, die sich Bücher 
revisoren nennen, trotz wiederholter Unzuverlässigkeit sich weiter betätigen und dem 
ganzen Stande beträchtlich schaden können, ganz abgesehen davon, daß die Wirt- 
schaftsinteressen der Allgemeinheit darunter leiden. Drei Handelsvertretungen haben 
Stein. 5
	        
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