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mit der Schaffung der „Diplombücherrevisoren" die erste Phase
der Entwicklung eines qualifizierten Bücherrevisorenberufes er
stehen ließ.
Die Hebung ihres Standes haben sich gleichzeitig die bis
jetzt bestehenden Organisationen der Bücherrevisoren zur Aufgabe
gemacht; als solche kommen in Betracht: der am 17. 11. 1896
in Berlin gegründete Verband Berliner Bücherrevisoren, welcher
am 20. 1. 1898 in den „Verband deutscher Bücherrevisoren", ein
getragener Verein mit dem Sitze in Berlin, umgewandelt wurde,
und der im Jahre 1909 gegründete „Verband deutscher Diplom-
Bücherrevisoren" mit der Zentralstelle in Leipzig. Blickt der
letztere Verband, dem zurzeit 27 Mitglieder st angehören, erst auf
eine kurze Vergangenheit zurück, so entfaltete er bereits eine leb
hafte Tätigkeit zur Hebung des Standes seiner Mitglieder.
Der „Verband deutscher Bücherrevisoren" in Berlin hat
sich — so herb das Urteil klingen möge — im großen und ganzen
daraus beschränkt, Verbandstage abzuhalten und Resolutionen zu
fassen, zur Tat hat er sich bis jetzt nicht aufraffen können.
Ein kleiner Versuch, aus der Defensive herauszugehen, wurde
von dem Verband im Jahre 1912 unternommen, indem er an
den Reichstag eine Petition richtete, dahingehend, „den Beruf des
Bücherrevisors unter diejenigen Berufsarten aufzunehmen, deren
Ausübung bei Unzuverlässigkeit untersagt werden könne"?) Zu
st Seit Bestehen der Kurse haben erst 42 Herren daran teilgenommen. Die
geringe Anzahl erklärt sich dadurch, daß zu den Kursen, die im Wintersemester 1908
eingeführt wurden, nur eine beschränkte Anzahl (höchstens 10) Teilnehmer zugelassen
und die Kurse nur im Wintersemester abgehalten werden (vgl. meine Ausführungen
S. 60 st).
st Die „Frankfurter Zeitung" berichtet hierüber in Nr. 209 v. 30. 7. 1913;
vom „Verbände deutscher Bücherrevisoren" konnte ich hierzu keine Mitteilung
erhalten.
„Wie verlautet, schweben Erwägungen, ob die Bücherrevisoren den Bestimmungen
des § 35 GewO, unterstellt werden sollen, was bejahendenfalls zur Ausarbeitung
einer darauf bezüglichen Novelle zur Gewerbeordnung führen würde. Nach den
Bestimmungen des in Rede stehenden Paragraphen würde der Beruf der Bücher
revisoren unter die Berufsarten aufgenommen werden, deren Ausübung bei Un
zuverlässigkeit versagt werden kann. Über die Materie sind bereits eine Reihe von
Handelskammern gehört worden, von denen ein Teil sich im bejahenden Sinne
geäußert hat. Es wird anerkannt, daß die unlauteren Elemente, die sich in diesem
Stande breitmachen, eine wesentliche Schädigung verursachen, was sich auf dem
Wirkungsfelde der Bücherrevisoren höchst unangenehm bemerkbar macht. ^ Zurzeit
kann sich jeder als Bücherrevisor bezeichnen, der in einer anderen kaufmännischen
Tätigkeit Mißerfolge gehabt hat, so daß hierdurch eine Überfüllung des Berufs
eingetreten ist, die das Fortkommen der soliden Elemente sehr beschwert. ^ Bor
allem aber hat sich als hinderlich erwiesen, daß derartige Personen, die sich Bücher
revisoren nennen, trotz wiederholter Unzuverlässigkeit sich weiter betätigen und dem
ganzen Stande beträchtlich schaden können, ganz abgesehen davon, daß die Wirt-
schaftsinteressen der Allgemeinheit darunter leiden. Drei Handelsvertretungen haben
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