Full text : Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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Wie  ich  oben  erwähnte,  waren  solche  Verbände  bereits  vor
dem  Inkrafttreten  des  Genossenschaftsgesetzes  im  Jahre  1889  vorhanden. ­
  Die  Revisionsverbände  stellen  den  Zusammenschluß  gleichartiger ­
  Genossenschaften  innerhalb  eines  meistens  nach  wirtschaftsgeographischen ­
  Gesichtspunkten  abgegrenzten  Gebietes  dar  zum
Zwecke  der  Durchführung  der  gesetzlich  notwendigen  Revisionen
durch  sachverständige  Revisoren,  des  Austausches  der  gemachten
Erfahrungen,  zur  Erteilung  von  Rat  und  Auskunft,  zur  Wahrung
und  Verfolgung  gemeinsamer  Interessen;  sie  erfüllen  also  eine
weit  größere  Aufgabe,  als  der  Gesetzgeber  sie  ihnen  gestellt  hat.
Wir  unterscheiden  heute  fünf  Hauptgruppen  von  Revisionsverbänden ­
  (Stand  am  1.1.1911),  deren  Gliederung  und  Tätigkeitsfeld ­
  aus  folgender  Tabelle  zu  ersehen  ist:

Name  und  Sitz  des  Hauptverbandes  ft

i»
p

Zahl
angesch'
L  »!

der
offenen
,  g  ü
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A  ff

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S-S§-g

1.  Allgemeiner  Verband  der  auf  Selbsthilfe ­
  beruhenden  deutschen  Erwerbsu.
  Wirtschaftsgenossenschaften  E.  V.,
Berlin  (Schulze-Delitzsch)

1864-)

31

1461

813  797

3

11.  Reichsverband  d.  deutschen  landwirtschaftlichen ­
  Genossenschaften  Darmstadt, ­
  einschließl.  des  Generalverbandes ­
  ländlicher  Genossenschaften
für  Deutschland  E.  B.,  Berlin
(Raiffeisen)

1883
(1876)

39
darunt.
(13)

18  761
5  231

1773267
538159

67
(16)

111.  Zentralverband  deutscher  Konsum-Vereine,
  Sitz:  Dresden;  Sekretariat:
Hamburg

1903

9

1  137

1144794

- 4 )

IV.  Hauptverband  deutscher  gewerblicher
Genossenschaften  E.  V.,  Berlin

1901

15

743

108155

18

V?)  Andere  Revisionsverbände,  die  keiner
der  4  Hauptgruppen  angehören

—

32

4299

795381

19

9  Dm  Hauptverbänden  ist  als  Anw  altsschaftsv  «bänden  das  Recht  zur  Bestellung ­
  von  Revisoren  nicht  verliehen,  der  Raiffeisen-Verband  besitzt  es.
2 )  15  Hauptgenossenschaften  gehören  keinem  Revisionsverbande.
3 )  Jahr  der  Annahme  des  Status  dieses  Verbandes  an.
4 )  Die  Hamburger  Großeinkaufsgesellschaft  ist  als  „Gesellschaft  mit  beschränkter ­
  Haftpflicht"  gegründet.
6 )  Keinem  Verbände  gehören  am  1.  1.  1911  an  4088  Genossenschaften  mit
568365  Mitgliedern.
            
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