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Genossenschaften, die sich nicht zum Anschluß an einen Revisions
verband verstehen können und die sich großenteils aus den
schlimmsten Schmarotzern der Genossenschaften rekrutieren, Unter
schlupf gewährt wird.
Die Mißstände ergeben sich vor allen Dingen daraus, daß
diesen Genossenschaften gar nicht daran liegt, einen sachverständigen
Revisor zur Prüfung zu bekommen; das überwachende Gerichts
aber kann und will den Bestellten auf „Sachverständigkeit" nicht
prüfen, sondern stellt lediglich die Unbescholtenheit des Betreffenden
fest. Eine weitere Gefahr besteht darin, daß der vom Gericht
bestellte Revisor in eine „gewisse" Abhängigkeit von der Genossen
schaft gerät; will der Revisor sich das Geschäft nicht für das
nächste Jahr entgehen lassen, so wird er seinen Bericht so abfassen,
daß er wiederkommen kann. Welche arge Zustände hier herrschen,
will ich nur an einem Beispiel zeigen, das Korthaus in seinem
auf dem 10. Deutschen gewerblichen Genossenschaftstag (Leipzig 1913)
gehaltenen Referate gibt; es handelt sich um eine in Berlin ver
krachte „Schwindelgenossenschaft" einer „Bank". Er sagt:
„Ich habe als gerichtlicher Sachverständiger feststellen müssen,
daß diese Genossenschaft allein im Königreiche Bayern 162 Mit
glieder hatte. Sage und schreibe 7 von den 1200 Mitgliedern
dieser Genossenschaft hatten dagegen ihren Wohnsitz in Groß-
Berlin, gerade die 7, die notwendig waren, um die Genossenschaft
zu gründen — 1200 Mitglieder hatte diese ,Bank- in allen
Gauen Deutschlands! Ich habe, wie es meine Pflicht als Sach
verständiger war, einmal die Revisionsberichte durchgesehen. Sie
hatten stereotyp denselben Wortlaut: ,Es wird bestätigt, daß die
Bilanz mit den ordnungsmäßig geführten Büchern übereinstimmt'.
Der in zwei Reihen schön abgefaßte Bericht kostete 125 Mk. Das
sind doch unhaltbare Zustände. Ich meine, wenn in diesem Falle
vom Gericht der Revisor irgendeines Verbandes bestellt worden
wäre und dieser auch nur eine halbe Stunde lang die Bücher
der ,Bank' angesehen hätte, konnte er feststellen, daß die Ge
nossenschaft, die mehr als eine Million Darlehen zu geben ver
sprochen hatte, noch nicht einmal in der Lage war, 80 Pf. Ge
richtskosten zu zahlen, und daß deswegen eine Pfändung ihres
Mobiliars stattgefunden hatte. — Der bestellte Revisor war ein
Mann, der keine Existenz hatte und der, wie ich weiter festgestellt
habe, bei sieben solchen Genossenschaften der bestellte Revisor war
und heute noch ist und der von der einen Genossenschaft dieser
Art der andern empfohlen wird".
*) Daß auch Ausnahmen vorkommen, soll nicht in Abrede gestellt werden.