Full text: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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Genossenschaften, die sich nicht zum Anschluß an einen Revisions 
verband verstehen können und die sich großenteils aus den 
schlimmsten Schmarotzern der Genossenschaften rekrutieren, Unter 
schlupf gewährt wird. 
Die Mißstände ergeben sich vor allen Dingen daraus, daß 
diesen Genossenschaften gar nicht daran liegt, einen sachverständigen 
Revisor zur Prüfung zu bekommen; das überwachende Gerichts 
aber kann und will den Bestellten auf „Sachverständigkeit" nicht 
prüfen, sondern stellt lediglich die Unbescholtenheit des Betreffenden 
fest. Eine weitere Gefahr besteht darin, daß der vom Gericht 
bestellte Revisor in eine „gewisse" Abhängigkeit von der Genossen 
schaft gerät; will der Revisor sich das Geschäft nicht für das 
nächste Jahr entgehen lassen, so wird er seinen Bericht so abfassen, 
daß er wiederkommen kann. Welche arge Zustände hier herrschen, 
will ich nur an einem Beispiel zeigen, das Korthaus in seinem 
auf dem 10. Deutschen gewerblichen Genossenschaftstag (Leipzig 1913) 
gehaltenen Referate gibt; es handelt sich um eine in Berlin ver 
krachte „Schwindelgenossenschaft" einer „Bank". Er sagt: 
„Ich habe als gerichtlicher Sachverständiger feststellen müssen, 
daß diese Genossenschaft allein im Königreiche Bayern 162 Mit 
glieder hatte. Sage und schreibe 7 von den 1200 Mitgliedern 
dieser Genossenschaft hatten dagegen ihren Wohnsitz in Groß- 
Berlin, gerade die 7, die notwendig waren, um die Genossenschaft 
zu gründen — 1200 Mitglieder hatte diese ,Bank- in allen 
Gauen Deutschlands! Ich habe, wie es meine Pflicht als Sach 
verständiger war, einmal die Revisionsberichte durchgesehen. Sie 
hatten stereotyp denselben Wortlaut: ,Es wird bestätigt, daß die 
Bilanz mit den ordnungsmäßig geführten Büchern übereinstimmt'. 
Der in zwei Reihen schön abgefaßte Bericht kostete 125 Mk. Das 
sind doch unhaltbare Zustände. Ich meine, wenn in diesem Falle 
vom Gericht der Revisor irgendeines Verbandes bestellt worden 
wäre und dieser auch nur eine halbe Stunde lang die Bücher 
der ,Bank' angesehen hätte, konnte er feststellen, daß die Ge 
nossenschaft, die mehr als eine Million Darlehen zu geben ver 
sprochen hatte, noch nicht einmal in der Lage war, 80 Pf. Ge 
richtskosten zu zahlen, und daß deswegen eine Pfändung ihres 
Mobiliars stattgefunden hatte. — Der bestellte Revisor war ein 
Mann, der keine Existenz hatte und der, wie ich weiter festgestellt 
habe, bei sieben solchen Genossenschaften der bestellte Revisor war 
und heute noch ist und der von der einen Genossenschaft dieser 
Art der andern empfohlen wird". 
*) Daß auch Ausnahmen vorkommen, soll nicht in Abrede gestellt werden.
	        
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