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Anmerkung: Bei sämtlichen Zwangsversteige
rungen ist, soviel dem BerichleZtaller bekannt, die letzt-
stellige Hypothek ganz oder zum Teil zum Ausfall ge
kommen."
49. Metz: Zwangsvcrwaltcr Rechtsanwalt St. schreibt:
„Ich kann sachdienliches nur von 7 Zwangsverwaltungen
berichten. Dabei waren in 6 Fällen die Mieten durch Zessio
nen und vielfache Pfändungen der Zwangsverwaltung ver
loren. Die beiden übrigbleibenden Fälle betrafen ein
vom Eigentümer verlassenes leerstehendes Haus und ein
Hotel. In diesen beiden Fällen lagen Verfügungen, da
praktisch unmöglich, nicht vor. Die von mir beobachteten
Zessionen bezweckten mit einer Ausnahme die Sicherung der
Hypothekeuzinsen, ohne die hohen Kosten der Zwangsver
waltung. Sie stellen daher einen Akt der Selbsthilfe gegen
die Folgen der 88 1123 und 1124 vor und beweisen gerade
dadurch das Bedürfnis nach einer Aenderung dieser Ge
setzesbestimmungen."
50. Mügeln-Dresden: Zwangsvcrwalter S. schreibt:
„In Mügeln haben sehr viele Zwangsverwaltungeu
stattgefunden, in denen die Mieten auf lauge Zeit gepfändet
gewesen sind und viel Geld für die Hypothekare verloren
gegangen ist."
51. München: Zwangsverwaltungsberatcr Rechts
anwalt R. schreibt:
„Es ist nach meinen Erfahrungen direkt zur Regel ge
worden, daß bei beschlagnahmten Anwesen zum Schaden
des späteren Einsteigerers rechtzeitig über die Mietzinsen
verfügt wird; ich müßte Ihnen fast meine sämtlichen Be
schlagnahmeakten zur Verfügung stellen, wenn es für diese
jedem Praktiker täglich vorkommenden Fälle eines besonde
ren Beleges noch bedürfte. Die Bewegung zur Abänderung
der §§ 573, 1123, 1124 BGB. erscheint mir durchaus ver
ständlich und berechtigt. Durch die Verfügung über die
Mietzinsen wird dem Anwesenseigentümer die Möglichkeit
genommen, die Einnahme des Hauses, welche in erster
Linie zur Befriedigung der Hypothekenglänbiger bestimmt
sind, diesen zukommen zu lassen."
52. München: Justizrat B. schreibt:
„Ich habe auf das sittenwidrige Moment der hier ein-
schlägigen Reichsgesetzgebung des. öfteren und offenbar nicht
ohne Erfolg hingewiesen. Vorbildlich wären die Bestini-