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man ist in England dazu übergegangen anstelle der bis
herigen Prüfungsvorschriften, die sich nur auf die mecha
nischen Eigenschaften des Eisens stützten, die chemische
Zusammensetzung und namentlich in erster Linie den
Phosphorgehalt ebenfalls als Grundlage für die Abnahme
festzusetzen. Man hat von maßgebender Seite als Maxi
malgrenze für den zulässigen Phosphorgehalt der Schienen
0,03 °/ 0 festgesetzt. Diesen Anforderungen können wir
mit unserem Thomasstahl nicht nachkommen.
Wenn dieser Umstand auch auf den ersten Blick die
Befürchtung erregt, unser deutscher Stahl könne auf dem
Weltmarkt dem Wettbewerb des ausländischen aus Quali
tätsmängeln nicht standhalten, so ist diese Befürchtung
durchaus unbegründet. Des öfteren sind schon deutsche
Schienen in England selbst auf den Markt gekommen, und
wenn sie zurückgewiesen wurden, so geschah dies niemals
ihrer Qualität sondern, wie sich immer später herausstellte,
ihrer Nationalität wegen.
In den beiden genannten Ländern ist das neue Mar
tinverfahren auch nur unter Zwang erfolgt. Dieser Zwang
besteht in der schon weiter oben gekennzeichneten Be
schaffenheit der Erze. Der Mangel an phosphorreichen
Erzen wie sie uns in Lothringen und Luxemburg zur Ver
fügung stehen, hat beim Versiegen der Bessemererze Eng
land und die Vereinigten Staaten genötigt, zum neuen
Martinverfahren überzugehen. Aehnlich liegen auch die
Verhältnisse in Rußland und auch in Schweden,
Deutschland macht dagegen eine Ausnahme. Hier
hat das Roheisenerzverfahren nur in der oberschlesischen
Eisenindustrie Eingang gefunden; dort liegen die Verhält
nisse für dieses Verfahren aber auch günstiger als r für
jede andere Stahlbereitungsart. Doch wird in Oberschle
sien auch noch bis 40 °/ 0 Schrott zugesetzt. In West