Full text: Die Entwicklung der deutschen Stahlindustrie mit besonderer Berücksichtigung der Martinstahlerzeugung und der Bedeutung des Schrottes für dieselbe

77 
man ist in England dazu übergegangen anstelle der bis 
herigen Prüfungsvorschriften, die sich nur auf die mecha 
nischen Eigenschaften des Eisens stützten, die chemische 
Zusammensetzung und namentlich in erster Linie den 
Phosphorgehalt ebenfalls als Grundlage für die Abnahme 
festzusetzen. Man hat von maßgebender Seite als Maxi 
malgrenze für den zulässigen Phosphorgehalt der Schienen 
0,03 °/ 0 festgesetzt. Diesen Anforderungen können wir 
mit unserem Thomasstahl nicht nachkommen. 
Wenn dieser Umstand auch auf den ersten Blick die 
Befürchtung erregt, unser deutscher Stahl könne auf dem 
Weltmarkt dem Wettbewerb des ausländischen aus Quali 
tätsmängeln nicht standhalten, so ist diese Befürchtung 
durchaus unbegründet. Des öfteren sind schon deutsche 
Schienen in England selbst auf den Markt gekommen, und 
wenn sie zurückgewiesen wurden, so geschah dies niemals 
ihrer Qualität sondern, wie sich immer später herausstellte, 
ihrer Nationalität wegen. 
In den beiden genannten Ländern ist das neue Mar 
tinverfahren auch nur unter Zwang erfolgt. Dieser Zwang 
besteht in der schon weiter oben gekennzeichneten Be 
schaffenheit der Erze. Der Mangel an phosphorreichen 
Erzen wie sie uns in Lothringen und Luxemburg zur Ver 
fügung stehen, hat beim Versiegen der Bessemererze Eng 
land und die Vereinigten Staaten genötigt, zum neuen 
Martinverfahren überzugehen. Aehnlich liegen auch die 
Verhältnisse in Rußland und auch in Schweden, 
Deutschland macht dagegen eine Ausnahme. Hier 
hat das Roheisenerzverfahren nur in der oberschlesischen 
Eisenindustrie Eingang gefunden; dort liegen die Verhält 
nisse für dieses Verfahren aber auch günstiger als r für 
jede andere Stahlbereitungsart. Doch wird in Oberschle 
sien auch noch bis 40 °/ 0 Schrott zugesetzt. In West
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.