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man ist in England dazu übergegangen anstelle der bisherigen
Prüfungsvorschriften, die sich nur auf die mechanischen
Eigenschaften des Eisens stützten, die chemische
Zusammensetzung und namentlich in erster Linie den
Phosphorgehalt ebenfalls als Grundlage für die Abnahme
festzusetzen. Man hat von maßgebender Seite als Maximalgrenze
für den zulässigen Phosphorgehalt der Schienen
0,03 °/ 0 festgesetzt. Diesen Anforderungen können wir
mit unserem Thomasstahl nicht nachkommen.
Wenn dieser Umstand auch auf den ersten Blick die
Befürchtung erregt, unser deutscher Stahl könne auf dem
Weltmarkt dem Wettbewerb des ausländischen aus Qualitätsmängeln
nicht standhalten, so ist diese Befürchtung
durchaus unbegründet. Des öfteren sind schon deutsche
Schienen in England selbst auf den Markt gekommen, und
wenn sie zurückgewiesen wurden, so geschah dies niemals
ihrer Qualität sondern, wie sich immer später herausstellte,
ihrer Nationalität wegen.
In den beiden genannten Ländern ist das neue Martinverfahren
auch nur unter Zwang erfolgt. Dieser Zwang
besteht in der schon weiter oben gekennzeichneten Beschaffenheit
der Erze. Der Mangel an phosphorreichen
Erzen wie sie uns in Lothringen und Luxemburg zur Verfügung
stehen, hat beim Versiegen der Bessemererze England
und die Vereinigten Staaten genötigt, zum neuen
Martinverfahren überzugehen. Aehnlich liegen auch die
Verhältnisse in Rußland und auch in Schweden,
Deutschland macht dagegen eine Ausnahme. Hier
hat das Roheisenerzverfahren nur in der oberschlesischen
Eisenindustrie Eingang gefunden; dort liegen die Verhältnisse
für dieses Verfahren aber auch günstiger als r für
jede andere Stahlbereitungsart. Doch wird in Oberschlesien
auch noch bis 40 °/ 0 Schrott zugesetzt. In West