Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

1. Buch. 
Wesen und Werden des Völkerrechts. 
Erster Abschnitt. 
Grundbegriffe, Völkerrechtsgeschichte, 
Völkerrechts literaturgeschichte. 
§ 1. Der Bölkcrrechtsbegriff. 
Tie Notwendigkeit eines Völkerrechts. Seine Rcchtsnatur. Ein 
wände. Tie Schwierigkeit der Normenermittlung. Ter Begriff 
Völkcrrcchtsgemeinschaft. 
Völkerrecht ist der Inbegriff der Rechtsregeln, welche 
Rechte und Pflichten der zur Völkerrechtsgemeinschaft ge 
hörenden Staaten und anderer Völkerrechtssubjekte zum 
Gegenstand haben. 
I. Daß im Zeitalter des Welthandels ein Völkerrecht überhaupt 
notwendig ist, das heißt, daß die Staaten der Normen nicht ent 
behren können, die ihre Beziehungen zueinander zum Gegenstände 
haben, sollte selbstverständlich sein. Denn es gibt keine Frage des staat 
lichen Lebens, die in irgendeiner Hinsicht über die Grenzen des Staats 
gebiets hinaus wirkt, die nicht nach staatsvertraglicher Regelung ver 
langt. Mag es sich darum handeln, daß der Angehörige eines Staates 
einen Brief nach dem Auslande schreibt, selbst per Bahn oder Auto 
mobil oder im Luftfahrzeug dorthin reist, Handelsbeziehungen dort 
anknüpft, oder mag es sich um die Ausübung ärztlicher Praxis oder 
Funktionen einer Hebamme in Grenzorten jenseits der Grenze, um 
die Auszahlung von Versicherungsbeträgen an ausländische Arbeiter 
oder um die Vornahme wissenschaftlicher Ausgrabungen auf fremdem 
Strupp, Völkerrecht. 1
	        
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