1. Buch.
Wesen und Werden des Völkerrechts.
Erster Abschnitt.
Grundbegriffe, Völkerrechtsgeschichte,
Völkerrechts literaturgeschichte.
§ 1. Der Bölkcrrechtsbegriff.
Tie Notwendigkeit eines Völkerrechts. Seine Rcchtsnatur. Ein
wände. Tie Schwierigkeit der Normenermittlung. Ter Begriff
Völkcrrcchtsgemeinschaft.
Völkerrecht ist der Inbegriff der Rechtsregeln, welche
Rechte und Pflichten der zur Völkerrechtsgemeinschaft ge
hörenden Staaten und anderer Völkerrechtssubjekte zum
Gegenstand haben.
I. Daß im Zeitalter des Welthandels ein Völkerrecht überhaupt
notwendig ist, das heißt, daß die Staaten der Normen nicht ent
behren können, die ihre Beziehungen zueinander zum Gegenstände
haben, sollte selbstverständlich sein. Denn es gibt keine Frage des staat
lichen Lebens, die in irgendeiner Hinsicht über die Grenzen des Staats
gebiets hinaus wirkt, die nicht nach staatsvertraglicher Regelung ver
langt. Mag es sich darum handeln, daß der Angehörige eines Staates
einen Brief nach dem Auslande schreibt, selbst per Bahn oder Auto
mobil oder im Luftfahrzeug dorthin reist, Handelsbeziehungen dort
anknüpft, oder mag es sich um die Ausübung ärztlicher Praxis oder
Funktionen einer Hebamme in Grenzorten jenseits der Grenze, um
die Auszahlung von Versicherungsbeträgen an ausländische Arbeiter
oder um die Vornahme wissenschaftlicher Ausgrabungen auf fremdem
Strupp, Völkerrecht. 1