Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

1.  Buch.
Wesen  und  Werden  des  Völkerrechts.
Erster  Abschnitt.
Grundbegriffe,  Völkerrechtsgeschichte,
Völkerrechts  literaturgeschichte.
§  1.  Der  Bölkcrrechtsbegriff.
Tie  Notwendigkeit  eines  Völkerrechts.  Seine  Rcchtsnatur.  Einwände. ­
  Tie  Schwierigkeit  der  Normenermittlung.  Ter  Begriff
Völkcrrcchtsgemeinschaft.
Völkerrecht  ist  der  Inbegriff  der  Rechtsregeln,  welche
Rechte  und  Pflichten  der  zur  Völkerrechtsgemeinschaft  gehörenden ­
  Staaten  und  anderer  Völkerrechtssubjekte  zum
Gegenstand  haben.
I.  Daß  im  Zeitalter  des  Welthandels  ein  Völkerrecht  überhaupt
notwendig  ist,  das  heißt,  daß  die  Staaten  der  Normen  nicht  entbehren ­
  können,  die  ihre  Beziehungen  zueinander  zum  Gegenstände
haben,  sollte  selbstverständlich  sein.  Denn  es  gibt  keine  Frage  des  staatlichen ­
  Lebens,  die  in  irgendeiner  Hinsicht  über  die  Grenzen  des  Staatsgebiets ­
  hinaus  wirkt,  die  nicht  nach  staatsvertraglicher  Regelung  verlangt. ­
  Mag  es  sich  darum  handeln,  daß  der  Angehörige  eines  Staates
einen  Brief  nach  dem  Auslande  schreibt,  selbst  per  Bahn  oder  Automobil ­
  oder  im  Luftfahrzeug  dorthin  reist,  Handelsbeziehungen  dort
anknüpft,  oder  mag  es  sich  um  die  Ausübung  ärztlicher  Praxis  oder
Funktionen  einer  Hebamme  in  Grenzorten  jenseits  der  Grenze,  um
die  Auszahlung  von  Versicherungsbeträgen  an  ausländische  Arbeiter
oder  um  die  Vornahme  wissenschaftlicher  Ausgrabungen  auf  fremdem
Strupp,  Völkerrecht.  1
            
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